Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wie ChromeSafariFirefox oder Edge um Sicherheitslücken zu vermeiden und eine bestmögliche Performance zu gewährleisten.

Zum Hauptinhalt springen

Entwurf genehmigt
Zollikon ist seiner neuen Gemeindeordnung einen Schritt näher

Wie alle Gemeinden muss Zollikon bis Anfang Januar 2022 seine Gemeindeordnung überarbeitet haben.

Der Gemeinderat Zollikon hat den Gemeindeordnungsentwurf verabschiedet. Dies geht aus dem aktuellen Verhandlungsbericht der Gemeinderatssitzung hervor. Das Gremium habe dabei verschiedene Wünsche aus dem Vernehmlassungsverfahren berücksichtigt, das sowohl intern wie auch bei den Ortsparteien und der Rechnungsprüfungskommission durchgeführten wurde.

Der Gemeinderat hält fest, dass er bei der Totalrevision insgesamt an bewährten Lösungen festhalten will. Gleichzeitig solle die Gemeindeordnung verschlankt werden und keine politisch-programmatischen Bestimmungen enthalten, die in ein Leitbild gehören. Weiter wird betont, dass Zollikon weiterhin eine sogenannte Versammlungsgemeinde sein soll, in der wichtige Geschäfte an der Gemeindeversammlung entschieden werden. «Zur Erhaltung der Miliztauglichkeit der Behördenämter soll von der neuen gesetzlichen Möglichkeit Gebrauch gemacht werden, vermehrt Aufgaben und Entscheidungsbefugnisse an die Verwaltung zu delegieren», schreibt der Gemeinderat.

Infoanlass im Oktober

Der Entwurf der neuen Gemeindeordnung wird der Bevölkerung am Mittwoch, 21. Oktober, um 18.30 Uhr vorgängig der Gemeindeversammlung im Gemeindesaal vorgestellt. Bis Ende November wird ein öffentliches Vernehmlassungsverfahren durchgeführt. Alle Interessierten erhalten dabei die Gelegenheit, sich innert dieser Frist schriftlich zu äussern. Nach der Auswertung der eingehenden Stellungnahmen wird der Gemeinderat bis im März 2021 die definitive Urnenvorlage ausarbeiten.


Wie es in der Mitteilung heisst, muss der ursprüngliche Terminplan aufgrund Coronavirus-bedingter Verzögerungen geändert werden. Die Urnenabstimmung zur neuen Gemeindeordnung ist für den 13. Juni 2021 geplant. Das kantonale Genehmigungsverfahren ist bis zum Inkrafttreten der Gemeindeordnung am 1. Januar 2022 durchzuführen. Da aufgrund der Vorprüfung durch das kantonale Gemeindeamt lediglich eine marginale inhaltliche Anpassung vorzunehmen war, seien im Rahmen der regierungsrätlichen Genehmigung keine Überraschungen zu erwarten.

red