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Zolliker Kirchenpflege will Pfarrhaus verkaufen

Ob das Pfarrhaus am Weiherweg in Zollikerberg verkauft wird, entscheidet die Kirchgemeindeversammlung vom 18. Juni.
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Das Pfarrhaus am Weiherweg 8 in Zollikon hat ausgedient — wenn es nach dem Willen der reformierten Kirchenpflege geht. Sie will das Haus zu einem Mindestpreis von 1,95 Millionen Franken verkaufen. «Wir benötigen es nicht mehr», sagt Kirchenpflegepräsidentin Hanni Rüegg. Von den drei angestellten Pfarrern würden zwei in Pfarrhäusern und einer in einer Wohnung der Kirchgemeinde leben. Das Pfarrhaus am Weiherweg 8 ist bis Anfang 2015 von Pfarrpersonen bewohnt worden. Seither wird es vermietet.

Nun stehen laut Rüegg an der Liegenschaft aus dem Baujahr 1969 Sanierungen an. Diese will die Kirchenpflege aber nicht mehr ausführen: «Mit einer Einfamilienhaus-Vermietung würden wir nur drauflegen.» Der Kirchenpflege schwebt ein anderes Szenario vor: mit dem Erlös der Liegenschaft will sie auf dem Grundstück eines weiteren Pfarrhauses am Rosenweg einen Neubau mit zwölf Wohnungen finanzieren. Diese würden in erster Linie an Mitglieder der Gemeinde vergeben.

Geld generieren

«Die Mieteinnahmen sollen dem Kirchenbetrieb zugute kommen», sagt Kirchenpflegepräsidentin Hanni Rüegg. Weil die Kirche immer weniger Mitglieder zähle, würden auch die Steuereinnahmen sinken. «Deshalb müssen wir schauen, wie Geld generiert werden kann.» Über das Geschäft stimmt die Zolliker Kirchgemeindeversammlung am 18. Juni ab. Im Dezember könnte dann ein Planungskredit für einen allfälligen Neubau an der Rosenstrasse beschlossen werden.

Die reformierte Kirchenpflege Erlenbach hat sich vor drei Jahren ebenfalls von einem Pfarrhaus getrennt: Sie liess das 100-jährige Pfarrhaus, in dem zuletzt Pfarrerin Gina Schibler wohnte, abreissen. Auf dem 1900 Quadratmeter grossen Grundstück entstanden zwei Häuser mit insgesamt zehn Mietwohnungen. Acht davon sind zu Spezialbedingungen hauptsächlich an junge Familien vermietet worden. Die Mieter müssen Mitglied der Kirchgemeinde sein und einen Bezug zu Erlenbach aufweisen. Im nunmehr einzigen Pfarrhaus der Gemeinde wohnt der langjährige Pfarrer Andreas Cabalzar.

Optionen schaffen

Die reformierte Kirchgemeinde Küsnacht wiederum besitzt vier Pfarrhäuser. Aktuell wohnen aber nur zwei von vier Pfarrern in der Seegemeinde. «Ein Verkauf eines der Häuser ist trotzdem kein Thema», sagt Jörg Wieland, Vorsteher Liegenschaften der Kirchenpflege. Man benötige die Häuser, um flexibel auf veränderte Bedürfnisse eingehen zu können. Während der letzten acht Monate wurde das Pfarrhaus Dorf neben dem Kirchgemeindehaus renoviert. Dort wohnte zuletzt Pfarrerin Brigitte Crummenerl. Statt einer grossen sind zwei 3 1/2-Zimmer-Wohnungen entstanden. «Diese wären auch für eine Pfarrperson ohne Familie geeignet», sagt Wieland. Oder als Sigristenwohnung. Beides ist aktuell aber nicht gefragt. Deshalb werden die Wohnungen in den nächsten Tagen an zwei Paare vermietet.

Haus in Kretenlage

In Stäfa war ein Verkauf 2012 ein Thema. Damals spielte die reformierte Kirchenpflege mit dem Gedanken, das Pfarrhaus Eich in Uerikon zu veräussern. Wie aktuell in Zollikon geplant, sollte mit dem Erlös ein Neubau finanziert werden. «Aus Rückmeldungen von Gemeindemitgliedern wurde aber schnell klar, dass die Kirchgemeindeversammlung einem Verkauf nicht zugestimmt hätte», sagt Liegenschaftenverwalterin Yvonne Moor. Man habe der besonderen Lage des Pfarrhauses Sorge tragen wollen. «Das Gebäude befindet sich auf einer Krete über dem Zürichsee.». Das Pfarrhaus soll nun ab dem Sommer langfristig und zu einem reduzierten Zins vermietet werden. Die Unterhaltskosten übernimmt im Gegenzug die Mieterschaft. «Somit hat die Kirche nichts mehr mit der Liegenschaft zu tun, und es entstehen uns keine zusätzlichen Kosten», sagt Moor.

Der Neubau ist im Übrigen auch ohne Pfarrhaus-Verkauf zustande gekommen. Er befindet sich auf dem knapp 7000 Quadratmeter grossen Areal neben dem Pfarrgebäude. Die zehn Wohnungen sind an Personen mit Bezug zur Kirchgemeinde vermietet. Zwei Wohneinheiten sind von Pfarrpersonen bewohnt. Die Kirchgemeinde besitzt noch zwei weitere Pfarrhäuser in Stäfa. Dort wohnen ebenfalls zwei Pfarrer.

Neue Ausgangslage

Bis anhin ist in der Kirchenordnung festgehalten, dass gewählte Pfarrer ab einem 50-Prozent-Pensum zwingend in einem Pfarrhaus oder einer -wohnung der Gemeinde leben müssen. Ausnahmen müssen von der Kirchenpflege genehmigt werden. Mit der neuen Kirchenordnung, welche zur Zeit in der Vernehmlassung ist, fällt diese Auflage. Neu muss mindestens ein Pfarrer in der Kirchgemeinde und auch im Pfarrhaus wohnen. Allfällige weitere Pfarrpersonen können ihren Wohnort frei wählen. Diese Regelung tritt frühstens 2019 in Kraft. Sie führt möglicherweise dazu, dass bald weitere Pfarrhäuser einem neuen Zweck zugeführt werden.