Zähflüssige Debatte zum Zürcher Wassergesetz
Der Zürcher Kantonsrat hat am Montag zwei weitere Stunden über das neue Wassergesetz debattiert: Er hat dabei ein paar Detail-Anpassungen vorgenommen, auf den umstrittensten Punkt ist er nicht zurückgekommen.
Sie ist eine zähflüssige Sache, diese politische Auseinandersetzung über das neue Zürcher Wassergesetz: Die Diskussionen hatten sich bereits in erster Lesung über mehrere Sitzungen gezogen.
Im März, als die zweite Lesung und die Schlussabstimmung traktandiert waren, lagen derart viele neue Änderungs-Anträge vor, dass das Parlament eine Art Denkpause einlegte und das Gesetz zurück in die zuständige Kommission schickte.
Trockene Punkte, spritzige Debatte
Am Montag hat der Kantonsrat nun im Rahmen der zweiten Lesung über diese Änderungen beraten. Die aufgeworfenen Punkte waren auf den ersten Blick eher trockener Natur. So strich die bürgerliche Seite mit 92 zu 79 Stimmen den Satz aus dem Gesetz, wonach «die Öffentlichkeit der Gewässer vermutet wird». Stattdessen heisst es nun, dass sich die Öffentlichkeit der Gewässer nach dem Zivilgesetzbuch richte.
Trotz trockener Punkte – die Voten sprudelten: Denn für die linke Ratsseite ging es um Grundsätzliches, sie sprach von einer Provokation der bürgerlichen Ratsseite. Ruedi Lais (SP, Wallisellen) beklagte einen Bruch mit der 1000-jährigen alemannischen Rechtstradition, welche jegliches Wasser zur Allmend zähle, die von allen genutzt werden dürfe.
Indem die bürgerliche Seite die grundsätzliche Öffentlichkeitsvermutung aus dem Gesetz werfe, betreibe sie Politik für einige Private, nicht für die Öffentlichkeit, sagte Thomas Forrer (Grüne, Erlenbach). «Gewässer sind öffentlich, dieser Grundsatz gehört ins Gesetz.»
Für die bürgerliche Seite war diese Anpassung eine formale Sache: «Etwas, das schon im Bundesrecht geregelt ist, muss nicht auch noch im kantonalen Recht geregelt werden», sagte Philipp Kutter (CVP, Wädenswil). Mit der Änderung werde übergeordnetes Recht eingehalten, meinte auch Christian Schucan (FDP, Uetikon am See).
Ein Referendum steht im Raum
Nicht mehr explizit behandelt wurde am Montag der Punkt, der in der ersten Lesung für die meisten roten Köpfe gesorgt hatte: Die Möglichkeit, dass sich private Unternehmen an den Wasserversorgungen der Zürcher Gemeinden beteiligen könnten, ist weiterhin im Gesetz vorgesehen.
Die Aufregung hatte die bürgerliche Seite nicht verstanden: Sie sprach denn auch nie von einer «Privatisierung», sondern lediglich von einer «Teil-Liberalisierung». Denn sie brachte zwar ein, dass juristische Personen in die Wasserversorgungen investieren können. Die Firmen dürfen aber nicht über mehr als die Hälfte des Kapitals und nicht über mehr als einen Drittel der Stimmrechte verfügen.
Die Gemeinden hätten damit noch immer das Sagen, hatte Schucan festgehalten. Dass Konzerne wie Nestlé investieren, glaubte er nicht - denn die Unternehmen dürfen keine Gewinne aus den Wasserversorgungen abschöpfen.
Die SP sprach hingegen von einem «Schicksalsartikel»: Die Wasserversorgung gehöre für alle Zeiten in die öffentliche Hand. «Profitdenken hat beim Wasser nichts zu suchen», hatte Lais im Rahmen der ersten Lesung erklärt.
Das Wassergesetz geht nun in die zuständige Kommission zur sprachlichen Bereinigung. In voraussichtlich zwei Wochen wir dann im Kantonsrat die Schlussabstimmung stattfinden.
Danach dürfte es – wenn die linke Seite tatsächlich wie bereits mehrmals angekündigt das Referendum ergreift – den Zürcherinnen und Zürcher an der Urne vorgelegt werden.
SDA/mst
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