WWF verzichtetet auf Rekurs gegen Wolfsabschuss
Der Naturschutzverband WWF will nicht gegen den geplanten Wolfsabschuss im Kanton St. Gallen vorgehen. Zuvor hatte der Verband bereits auf einen Rekurs in den Kantonen Graubünden und Tessin verzichtet.
Der Wolf M75 hatte in den vergangenen Monaten in den Kantonen Graubünden, Tessin, Thurgau und Zürich Schafe gerissen. Weil davon über 50 Tiere betroffen waren, hatten Graubünden, Tessin und vergangene Woche auch St. Gallen eine Abschussgenehmigung erteilt.
Der WWF hat diese Genehmigung auch im Kanton St. Gallen kritisch geprüft. Denn: Im Kanton St. Gallen konnten die Schafsrisse, anders als in den übrigen Kantonen, noch nicht per DNA-Überprüfung Wolf M75 zugeordnet werden. Nur das Verhalten spricht dafür. Der Wolf überspringt jeweils den Weidezaun oder sucht gezielt nach einer Lücke und reisst in unmittelbarer Nähe der Ställe mehrere Schafe mitten aus der Herde – und das sogar tagsüber.
Grosse Verantwortung
Der WWF-Grossraubtier-Verantwortliche Gabor von Bethlenfalvy erklärt auf Anfrage der Zürichsee-Zeitung, die rechtlichen Voraussetzungen für einen Abschuss seien erfüllt. Man verzichte deshalb - trotz fehlender DNA-Probe - auf eine Beschwerde. Der WWF hatte auch in Graubünden und Tessin auf eine Beschwerde verzichtet. Trotzdem mahnt von Bethlenfalvy: «Der Kanton St. Gallen auferlegt sich damit eine grosse Verantwortung.» Weil ein Abschuss im ganzen Kantonsgebiet erlaubt sei, laufe man auch Gefahr einen falschen Wolf - etwa aus dem Calanda-Rudel - zu erwischen. «Im Zweifelsfall darf aus Sicht des WWF nicht auf den Wolf geschossen werden.»
In einem früheren Fall hatte der WWF Beschwerde eingereicht. Die Kantone St. Gallen und Graubünden hatte vor Weihnachten 2015 mit Zustimmung des Bundes eine Abschussbewilligung für zwei Calanda-Jungwölfe erteilt. Weil das Rudel wegen des milden Winters aber selten in Siedlungsnähe auftauchte, konnte kein Wolf geschossen werden. Die Abschusserlaubnis war nachträglich vom Bündner Verwaltungsgericht als nicht verhältnismässig erachtet worden.
Der WWF reichte auch beim St. Galler Verwaltungsgericht eine Beschwerde ein. Damit wollte er erreichen, dass künftig dank präventiver Massnahmen Abschüsse vermieden werden. Das St. Galler Verwaltungsgericht kam diesen Februar zum Schluss, dass keine erhebliche Gefährdung des Menschen durch die Calanda-Wölfe festgestellt werden konnte und die Abschussbewilligung deshalb vorschnell erteilt wurde.
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