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Friedhofgebühren im Vergleich
Wo Sterben teuer zu stehen kommt, rügt «Monsieur Prix»

Bei den Gebühren für Särge, Urnen und Kremationen herrscht keine Einheit: Kunst auf einem Friedhof in Genf.
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In vielen Kantonshauptstädten entfallen die Friedhofsgebühren. Der Transport innerhalb des Gemeindegebiets, die Kremation sowie die 20-jährige Totenruhe in einem Reihen- oder Urnengrab sind für die Einwohnerinnen und Einwohner der zehn grössten Städte in der Schweiz – mit Ausnahme in Bern – unentgeltlich. Für Auswärtige kann es jedoch ziemlich teuer werden, weshalb der Preisüberwacher Stefan Meierhans die teilweise überhöhten Friedhofgebühren der Kantonshauptstädte kritisiert.

So gehören Bern und Appenzell bei den Reihengräbern zu den teuersten Kantonshauptstädten. Gemäss der Zusammenstellung des Preisüberwachers kostet ein Sarg-Reihengrab für Auswärtige in Bern über 4500 Franken, oder in Appenzell werden für ein Urnen-Reihengrab 4000 Franken von Auswärtigen verlangt. Einheimische müssen in diesen beiden Städten immer noch über 2500 Franken bezahlen. Meierhans empfiehlt für Einwohner maximal 300 Franken, für Auswärtige 2000 Franken.

Dreimal so teuer, wie der Preisüberwacher für angemessen hält

Für verstorbene Basler, die nicht mehr in Basel wohnten, liegt die Gebühr (2900 Franken) ebenfalls über der Empfehlung. Auch Liestal überschreitet die empfohlenen Schwellenwerte in mehreren Kategorien. So sei für die Basler die Einäscherung an sich gratis, schreibt die Regionalzeitung «bz». Liestaler müssen aber über 600 Franken zahlen, was sogar die Empfehlung des Preisüberwachers für Auswärtige übersteige. Auch die Erklärung liefert die Zeitung: So habe Liestal kein eigenes Krematorium, sondern kaufe die Leistung in Basel ein, weshalb für Liestaler ein Auswärtigentarif gelte.

Friedhofgebühren fallen auch in Solothurn an. Das extremste Beispiel beziffert die «Solothurner Zeitung» gleich selbst: Für die Bestattung im Gemeinschaftsgrab mit Namensplatte müssen Einheimische 1600 Franken bezahlen, Auswärtige sogar 3100 Franken. Damit verlange Solothurn mehr als dreimal so viel, wie der Preisüberwacher für angemessen hält.

Zweifel an Einhaltung des Kostendeckungsprinzips

«Monsieur Prix» Stefan Meierhans.

Für den Preisüberwacher sind die Preise nicht nachvollziehbar, schrieb er jüngst in seinem Bericht: Er geht davon aus, dass die Möglichkeit der Bestattung an sich im öffentlichen Interesse ist und bezweifelt, dass alle Kantonshauptstädte das Kostendeckungsprinzip einhalten – also mit den Gebühren keinen Gewinn machen. Er lädt die Kantonshauptstädte ein, überdurchschnittlich hohe Gebühren zu senken und dabei bestimmte Schwellenwerte nicht zu überschreiten.

SDA/nag