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AboUngleichbehandlung je nach Krankenkasse
Wo man versichert ist, kann über Leben oder Tod entscheiden

Hilft kein anderes Medikament, können Ärzte eine Notfalltherapie mittels eines noch nicht zugelassenen Medikaments beantragen.
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Andrea Meier (Name geändert) leidet an einem bösartigen Magentumor. Zwei Chemotherapien sind bei der 68-jährigen Patientin gescheitert. Ihr Onkologe im Kantonsspital Baselland schlägt deshalb ein noch nicht offiziell zugelassenes Präparat vor. Diese Notfalltherapie ist im Artikel 71 der Verordnung über die Krankenversicherung geregelt. Der Arzt kann damit um eine Vergütung bei der Krankenkasse ersuchen.

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