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Ende der Pandemie-Massnahmen
Wo in Zürich die Maskenpflicht noch gilt

Die Maske muss noch mit: In Zürcher Pflegeheimen gilt in Innenräumen weiterhin Maskentragepflicht.
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Ab Freitag entfallen schweizweit die Maskenpflicht im ÖV und die Isolationspflicht bei einer nachgewiesenen Corona-Infektion. Dies hat der Bundesrat am Mittwoch bekannt gegeben. Damit beginnt die Rückkehr von der besonderen zur normalen Lage – und die Kantone können selbst bestimmen, welche Massnahmen sie zur Pandemiebekämpfung weiterführen wollen. 

Während es zu kantonalen Massnahmen bisher keine neuen Regierungsbeschlüsse gibt, hat die Zürcher Gesundheitsdirektion (GD) heute bekannt gegeben, dass in Spitälern und Kliniken sowie in Alters- und Pflegeheimen weiterhin eine Maskentragepflicht in Innenräumen im direkten Kontakt mit den Bewohnenden bestehen bleibt. Für die Umsetzung der Massnahme tragen die Institutionen selbst die Verantwortung. Auch sind die Heime weiterhin verpflichtet, mindestens einmal wöchentlich die Anzahl positiv getesteter Bewohner und Mitarbeiterinnen zu melden.

Aufruf zum Impfen bleibt

Wenn immer möglich sollen nicht immune Personen bei einem Neueintritt in eine Pflegeeinrichtung oder bei einer Verlegung eine Impfung erhalten. Auch den Heim- und Spitex-Mitarbeitenden empfiehlt die GD zum Schutz der betreuten Personen dringend, sich impfen oder boostern zu lassen.

Sollte sich die epidemiologische Lage verschlechtern oder gibt es Corona-Ausbrüche in einer Institution, können die Heimleitungen die Schutzmassnahmen wieder verschärfen. Ein Ampelsystem hilft ihnen, rasch auf eine Veränderung zu reagieren. 

An Tests hält die kantonale Gesundheitsdirektion ebenfalls weiter fest: Wer Krankheitssymptome habe, solle sich testen lassen – auch wer vollständig geimpft oder genesen sei. In Zürich sind die Tests, für welche der Bund die Kosten übernimmt, an folgenden Orten möglich:

  • Bei der Hausärztin oder dem Hausarzt

  • In den Spitälern Affoltern, Uster und Triemli, im Kantonsspital Winterthur, in der Klinik Hirslanden, im See-Spital Horgen

  • Im Drive-in-Testzentrum Dübendorf und im Testzentrum Winterthur-Töss

  • In einer Test-Apotheke im Kanton (Standorte finden Sie hier)

Kanton verschickt weiterhin SMS an positiv Getestete

Weil die Isolationspflicht aufgehoben wird, stellt der Kanton am 1. April das Contact-Tracing ein. Das sagt der zuständige Fachmann der Gesundheitsdirektion, Beat Lauper, auf Anfrage dieser Zeitung. Wer positiv getestet wird, erhält aber weiterhin eine SMS, und zwar vom Amt für Gesundheit. Über einen Link in der SMS kann man eine Bestätigung des positiven Tests herunterladen und diese wenn nötig dem Arbeitgeber vorweisen. Wer Symptome hat, sollte nämlich weiterhin zu Hause bleiben.

In Betrieb bleibt vorläufig auch die Hotline des Contact-Tracings. Bei Fragen können die Leute dort anrufen. Mittelfristig wird dann das Ärztefon diese Aufgabe übernehmen. 

«Rund zwei Dutzend Mitarbeitende werden weiterbeschäftigt und könnten das Contact-Tracing sofort wieder hochfahren.»

Beat Lauper, Fachmann der Gesundheitsdirektion

Zeitweise hat der Kanton im Contact-Tracing rund 1000 Mitarbeitende beschäftigt, die meisten davon Teilzeit und im Stundenlohn. Um bei einer neuen Welle nicht wieder bei null anfangen zu müssen, hält der Kanton eine «Grundbereitschaft» aufrecht, wie Lauper sagt: «Rund zwei Dutzend Mitarbeitende werden weiterbeschäftigt und könnten das Contact-Tracing sofort wieder hochfahren.» In der Zwischenzeit kümmern sich diese Leute um andere Aufgaben. Aktuell helfen sie zum Beispiel mit bei der Betreuung der neu ankommenden Ukraine-Flüchtlinge.