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Visa für Erdbebenopfer
Wie Angehörige rasch in die Schweiz kommen können

Das Erdbeben in der Türkei und in Syrien hat grossen Schaden angerichtet. Viele Menschen sind nun obdachlos.
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Nach dem Erdbeben in der Türkei und in Syrien sind Tausende Menschen obdachlos. Wer Verwandte in der Schweiz hat, kann vorübergehend bei diesen unterkommen. Am Mittwoch hat Justizministerin Elisabeth Baume-Schneider den Bundesrat über die Regelung informiert. 

In den vergangenen Tagen waren Forderungen nach möglichst unbürokratischer Hilfe laut geworden. Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates (APK) beschloss am Dienstag mit 16 zu 7 Stimmen, einen Brief an den Bundesrat zu schicken. Sie weist darin auf die Not der Menschen hin, die ihr Zuhause verloren haben. Ihnen bleibe oft nichts anderes übrig, als bei eisiger Kälte draussen oder in Autos zu übernachten, schreibt die APK.

Konkret fordert die Kommission, dass die administrative Erleichterung auch Menschen zugute kommt, die ihren Pass durch das Erdbeben verloren haben. Kritiker befürchten, damit könnten unidentifizierte Personen in die Schweiz gelangen.

Was gilt nun? Der Bund hat die Bedingungen festgelegt.

Können Erdbebenopfer bei Angehörigen in der Schweiz unterkommen?

Die ordentlichen Einreisebestimmungen gelten weiterhin, wie das Staatssekretariat für Migration (SEM) auf seiner Website erläutert. Wer im Erdbeben sein Haus oder seine Wohnung verloren hat, kann aber rascher ein Visum erhalten. Der Bund behandelt Visumgesuche von Erdbebenopfern mit engen Verwandten in der Schweiz vorübergehend prioritär.

Betroffene können ein Fast-Track-Formular ausfüllen. Bisher sind laut dem SEM 1200 solche Gesuche beim Bund eingegangen. Für Anträge von in der Türkei wohnhaften Personen ist das schweizerische Generalkonsulat in Istanbul zuständig. Damit die Gesuche rasch bearbeitet werden können, hat der Bund zusätzliche Mitarbeitende in die Türkei entsandt.

Der Pass liegt möglicherweise unter den Trümmern. Erhalten Erdbebenopfer trotzdem ein Visum?

Die Betroffenen benötigen ein anerkanntes, gültiges Reisedokument. Neben normalen Reisepässen anerkennt die Schweiz auch provisorische Pässe, also Notfallpässe. Ausstellen müssen diese die türkischen oder die syrischen Behörden. 

Aus Sicht von Nationalrätin Sibel Arslan (Grüne) ist die Forderung der Aussenpolitischen Kommission damit nicht erfüllt. Sie würde es begrüssen, wenn die Schweiz auch andere Dokumente anerkennen würde, sagt Arslan, beispielsweise Identitätskarten. Allerdings verlangt die Türkei laut dem SEM für die Ausreise einen gültigen Reise- oder Notfallpass.

Zufrieden zeigt sich FDP-Ständerat Damian Müller, der in den vergangenen Tagen Kritik geübt hatte. Er befürchtete, die Schweiz könnte Personen einreisen lassen, deren Identität nicht überprüft sei. So habe er die Ankündigung von Justizministerin Elisabeth Baume-Schneider verstanden, sagt Müller. Doch die nun getroffene Regelung sei vernünftig. «Die Schweiz muss sich an die Schengen-Regeln halten.»

Welche Verwandten können von einem raschen Verfahren profitieren?

Mit einem schnell ausgestellten Visum in die Schweiz reisen können «enge Verwandte». Dazu zählt die Schweiz Ehegatten, Eltern, Kinder, Grosseltern sowie minderjährige Enkel. Deutschland ist in diesem Punkt grosszügiger: Es bietet auch Geschwistern ein vereinfachtes Verfahren an.

Die Angehörigen in der Schweiz müssen entweder das Schweizer Bürgerrecht haben oder über eine Aufenthaltsbewilligung B beziehungsweise eine Niederlassungsbewilligung C verfügen.

Wie lange können Betroffene in der Schweiz bleiben?

Die maximale Aufenthaltsdauer beträgt 90 Tage, die während bis zu 180 Tagen bezogen werden können. Je nach Situation kann anschliessend ein nationales Visum D für den vorübergehenden Aufenthalt erteilt werden. Das Besuchsvisum erlaubt keinen Aufenthalt in einem anderen Schengen-Staat. Ausserdem dürfen die Betroffenen in der Schweiz nicht arbeiten.

Wer kommt für die Kosten auf?

Die betroffenen Personen oder ihre Gastgeber müssen für die Kosten der Reise und des Aufenthalts selbst aufkommen. Auch benötigen sie eine Reiseversicherung. Auf die Erhebung von Visagebühren verzichtet der Bund wegen der besonderen Situation vorübergehend. Das Visum berechtigt nicht zu Sozialhilfe oder anderen Sozialleistungen.