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Littering in Zürich
Wer Abfall illegal entsorgt, soll 200 Franken zahlen

Nach der Party der Abfall: Das Zürcher Kanzleiareal ist mit Abfall übersät.
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Die SVP-Kantonsrätinnen Nina Fehr Düsel, Christina Zurfluh und Maria Rita Marty haben an der Kantonsratssitzung vom Montag eine parlamentarische Initiative eingereicht. Sie fordern eine Ergänzung im kantonalen Abfallgesetz, die bei Littering höhere Bussen ermöglicht.

Konkret sollen alle, die ausserhalb von bewilligten Anlagen Abfall entsorgen und liegen lassen, mit einem Bussgeld von mindestens 200 Franken bestraft werden können. Auch Kosten, die durch die sachgerechte Entsorgung solcher Abfälle entstehen, müssen die Verursacher berappen.

Kantonale Grundlage für Bussen

Littering sei ein zunehmendes Problem, vor allem in den Abendstunden und besonders im Kanton Zürich, schreiben die SVP-Politikerinnen. Das müsse sanktioniert werden. Die bisherigen Massnahmen hätten zu wenig Wirkung gezeigt. «Es braucht eine kantonale Grundlage für die Erteilung von Bussen, die auch als Abschreckung dient», heisst es in ihrem Vorstoss.

Derzeit empfiehlt der Kanton Zürich, dem Littering-Problem mit einem Massnahmenmix zu begegnen. Im Vordergrund stehen dabei Informations- und Sensibilisierungskampagnen. Es gibt aber auch jetzt schon die Möglichkeit, illegale Abfallentsorgung mit Bussen zu ahnden. Mindestens 42 Gemeinden im Kanton Zürich verfügen über die nötigen gesetzlichen Grundlagen. In der Stadt Zürich beispielsweise droht bei Littering eine Ordnungsbusse von 80 Franken.

Verursacher bleiben unerkannt

Das Problem: Die Verursacher bleiben meist unerkannt. Gemäss einer Umfrage des Amtes für Abfall, Wasser, Energie und Luft (Awel) werden pro Gemeinde in der Regel weniger als zehn Ordnungsbussen pro Jahr verteilt. Aufgrund der schwierigen Beweisführung tragen Littering-Bussen daher nur teilweise zur Problembehebung bei.

Viele Gemeinden seien mit dem Littering-Problem überfordert, lässt sich Nina Fehr Düsel in der NZZ zitieren. «Ihnen fehlen unter Umständen die Ressourcen, und da könnte der Kanton tätig werden – etwa, indem er Mittel aus dem Naturschutzfonds für Informationskampagnen bereitstellt.»