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Antworten zu den Corona-Massnahmen
Welche Regeln gelten nun für die Genesenen?

Nur mit einem PCR-Test, der im Labor ausgewertet wird, erhalten Genesene ein entsprechendes Zertifikat.
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Wenn es um Corona-Regeln geht, stehen vor allem die Geimpften und die Ungeimpften im Fokus. Doch weit über eine Million Menschen wurden in der Schweiz seit Ausbruch der Pandemie positiv auf das Coronavirus getestet, und zurzeit kommen wöchentlich Zehntausende dazu. Wir erklären, welche Regeln für die Genesenen gelten.

Wer erhält ein Genesenen-Zertifikat, und wie lange ist es gültig?

Genesene haben Zutritt, wenn die 2-G-Regeln gelten. 

Ein Covid-Zertifikat für den Genesenenstatus bekommt, wer die Corona-Erkrankung mit einem positiven PCR-Test nachweisen kann. Antigen-Schnelltests reichen nicht, um ein Zertifikat zu erhalten. Dies liegt daran, dass die Schweiz ein EU-kompatibles Zertifikat ausstellt. Die EU anerkennt nur PCR-Test-Resultate. Wer positiv auf das Coronavirus getestet wurde, kann das Zertifikat bei der Nationalen Antragsstelle bestellen. Wer im Ausland positiv getestet wurde, benützt das Formular für Genesung im Ausland.

Die Schweiz stellt das Genesenen-Zertifikat auch nach einem positiven Antikörpertest aus. Allerdings ist dieses Zertifikat nur in der Schweiz und nur 90 Tage gültig. Die Gültigkeit des Genesenen-Zertifikats nach einem positiven PCR-Test beginnt bei einem milden Krankheitsverlauf ab dem 11. Tag nach dem Testresultat und dauert ab dem Testresultat 365 Tage. Die tatsächliche Gültigkeitsdauer beträgt also in der Regel 354 Tage. Allerdings gelten in den EU-Ländern zum Teil abweichende, kürzere Gültigkeitsdauern.

Sollen sich Genesene impfen lassen?

Genesene sind nach der Infektion eine gewisse Zeit vor einer neuen Ansteckung und Erkrankung geschützt. Wie lange genau und wie gut, ist nicht bekannt, insbesondere bei der nun dominierenden Omikron-Variante. Generell empfiehlt das Bundesamt für Gesundheit (BAG) noch nicht geimpften Genesenen eine Impfdosis innerhalb von drei Monaten nach der Infektion, jedoch frühestens nach vier Wochen. Für eine vollständige Impfung reicht bei Genesenen eine Dosis.

Sollen sich Genesene boostern lassen?

Der Booster wird für Genesene frühestens vier Monate nach der Grundimmunisierung empfohlen. 

Als Grundregel gilt laut BAG: Eine Auffrischimpfung soll frühestens vier Monate nach der Grundimmunisierung erfolgen. Als solche gilt einerseits die vollständige Impfung mit zwei Dosen und andererseits eine bestätigte Corona-Infektion und eine Impfdosis (unabhängig davon, ob die Infektion vor oder nach der ersten Dosis erfolgte).

Ist nach einem Impfdurchbruch ein Booster nötig?

Bei jenen, die nach einer vollständigen Impfung positiv auf das Coronavirus getestet wurden, soll der Booster frühestens vier Monate nach der Genesung erfolgen. Bei Personen, die eine Grundimmunisierung und mehr als vier Monate danach eine Infektion hatten, zählt diese Infektion laut BAG als Booster, sodass grundsätzlich zurzeit noch keine Auffrischimpfung empfohlen wird. Bei besonders gefährdeten Personen und besonders exponierten Personen könne nach frühestens vier Monaten eine Auffrischimpfung angezeigt sein.

Wegen Omikron werden in einigen Kantonen nur noch geboosterte Geimpfte von der Quarantäne befreit. Was heisst das für kürzlich Genesene?

Genesene und vollständig Geimpfte sind in den meisten Kantonen zurzeit noch von der Quarantäne befreit, wenn sie einen nahen Kontakt zu einer positiv getesteten Person hatten. Allerdings haben einige Kantone wie Tessin, Aargau, Basel-Stadt oder Freiburg diese Regel wegen der hochansteckenden Omikron-Variante in den letzten Tagen verschärft. Geimpfte und Genesene müssen demnach wieder in Quarantäne. Eine Ausnahme gilt etwa im Tessin weiterhin für geboosterte Kontaktpersonen, die noch immer von der Quarantäne befreit sind. Damit sind jene benachteiligt, die in den letzten vier Monaten einen Impfdurchbruch erlitten haben und deshalb die Auffrischimpfung nicht bekommen.

Laut Tanja Stadler, Präsidentin der Covid-Taskforce, bewirken der Booster und die Infektion eine gleichwertige Auffrischung des Immunschutzes. Dies gelte nach bisherigem Wissen auch für die Omikron-Variante. Bund und Kantone überprüfen wegen der mittlerweile dominanten Omikron-Variante zurzeit eine Verschärfung der Quarantäneregeln. Laut Rudolf Hauri, Präsident der Kantonsärzte-Vereinigung, müssten bei einer schweizweit gültigen Quarantäneverschärfung Geboosterte und kürzlich Genesene gleich behandelt werden.

Doppelt Geimpfte werden während vier Monaten nach der zweiten Impfdosis bei der 2-G-plus-Regel bevorzugt. Wie sieht das für Genesene aus?

Seit dem 20. Dezember gilt in der Schweiz die 2-G-plus-Regel für Innenbereiche, in denen keine Maske getragen werden kann oder keine Sitzpflicht gilt. Dort müssen Geimpfte und Genesene zusätzlich einen negativen Antigentest vorweisen. Personen, deren vollständige Impfung, Auffrischimpfung oder Genesung nicht länger als vier Monate zurückliegt, sind jedoch von der Testpflicht ausgenommen.