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Wegweisung von Martin Sellner
Mario Fehr kritisiert Bund: «Polizei hat Gescheiteres zu tun»

Ein Video auf X zeigt, wie der österreichische Rechtsextremist Martin Sellner von der Kantonspolizei Aargau abgeführt wird.
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Martin Sellner scheint damit gerechnet zu haben, dass die Schweiz ihm die Einreise verwehren würde. Jedenfalls inszenierte der österreichische Rechtsextremist schon den Grenzübertritt als Spektakel. Er veröffentlichte auf der Plattform X ein Video, das zeigt, wie er mit einem Schlauchboot auf dem Bodensee einreist. Ob es tatsächlich am Samstag gefilmt wurde, ist nicht belegt.

Sellner kam auf Einladung der rechten Gruppierung Junge Tat in die Schweiz, um einen Vortrag zu halten. Die Kantonspolizei Zürich hatte eine Einreisesperre für ihn beantragt. Doch der Bund verhängte offenbar keine – was der Zürcher Sicherheitsdirektor Mario Fehr (parteilos) nun kritisiert: «Bedauerlicherweise hat der Bund darauf verzichtet, rechtzeitig eine Einreisesperre zu verhängen», sagt Fehr auf Anfrage. «Die kantonalen Polizeikräfte haben angesichts der steigenden Deliktzahlen Gescheiteres zu tun, als provokative Veranstaltungen von Rechtsextremen zu verhindern. Solche Veranstaltungen müssen vom Bund durch Einreisesperren im Keim erstickt werden.»

Polizei schreitet ein

Sellners Ziel war eine Veranstaltung im aargauischen Tegerfelden, wo er am Abend einen Vortrag über «Ethnische Wahl und Remigration» halten wollte. Dazu kam es jedoch nicht. Die Kantonspolizei Aargau führte Sellner kurz vor Beginn seines Auftritts ab und nahm ihn für rund drei Stunden in Polizeigewahrsam.

In einer Medienmitteilung vom Sonntag schreibt die Polizei, die Liegenschaftsvermieterin habe den Vertrag aufgelöst, nachdem sie vom Inhalt der Veranstaltung Kenntnis erhalten habe. Die Polizei habe die Organisatoren aufgefordert, die Veranstaltung zu beenden. «Dieser Aufforderung wurde nicht Folge geleistet.»

Deshalb sei der Redner angehalten und vom Kantonsgebiet weggewiesen worden – «zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und zur Verhinderung von Konfrontationen mit Personen der Gegenseite». Gleichzeitig habe eine Anreise von politischen Gegnern verhindert werden können.

Musk äussert Zweifel

Sellner veröffentlichte die Wegweisungsverfügung selbst auf X. Sie gilt für den Kanton Aargau und bis zum 15. Mai. Die Junge SVP Aargau solidarisierte sich umgehend mit Sellner. Es sei ein schwarzer Tag für die Demokratie und die Meinungsfreiheit, schrieb die Jungpartei auf X. Der Präsident der Bewegung Mass-voll, Nicolas Rimoldi, zeigte sich ebenfalls empört.

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Weil sich auch Elon Musk einschaltete, sorgte die Polizeiaktion über die Schweizer Grenzen hinaus für Aufsehen. Der Chef der Plattform X fragte in einem Antwortpost an Sellner: «Ist das legal?» Die Antwort findet sich in Paragraf 34 des Aargauer Polizeigesetzes. Dort ist geregelt, wann die Polizei Personen wegweisen darf.

«Ein polizeitaktischer Entscheid»

Der zuständige Aargauer Regierungsrat Dieter Egli (SP) hält das Vorgehen der Polizei für verhältnismässig. «Es war kein politischer Entscheid, sondern ein polizeitaktischer», sagt Egli. Die Polizei habe eine Einschätzung vorgenommen, bei der auch die Vorgeschichte eine Rolle gespielt habe. Bei früheren Veranstaltungen dieser Art sei es zu Gegendemonstrationen und Gewalt gekommen. 

Die Polizei habe sowohl wegen der Person Martin Sellner als auch wegen des Veranstalters – der Jungen Tat – die Gefahr gesehen, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung erheblich gestört werden könnte. Solche Entscheide seien immer eine Ermessensfrage, sagt Egli. Klar sei aber, dass es eine rechtliche Grundlage für Wegweisungen zum Schutz der öffentlichen Sicherheit gebe. «Ich gehe davon aus, dass auch Elon Musk weiss, dass die Polizei auf rechtlicher Grundlage handelt.»

Nach Zürich eskortiert

Nach seiner vorübergehenden Festhaltung teilte Sellner auf Telegram mit, dass er den Polizeiposten verlassen dürfe und nun von der Polizei nach Zürich eskortiert werde.

Sellner war vor kurzem im Zusammenhang mit einer Recherche von Correctiv in den Schlagzeilen. Dabei ging es um eine Veranstaltung über «Remigration». Ihm wird auch vorgeworfen, dass er mit dem rechtsextremen Attentäter von Christchurch in Kontakt stand. Dieser hatte 2019 in zwei Moscheen in der neuseeländischen Stadt 51 Menschen getötet.

In der Schweiz beschäftigte am Wochenende eine weitere Veranstaltung der rechten Szene die Polizei: ein Treffen von Reichsbürgern. Die Kantonspolizei St. Gallen ging davon aus, dass es in Gossau stattfinden würde. Die öffentliche Sicherheit sieht sie laut einem Sprecher nicht gefährdet. Die Polizei behalte sich aber vor, die Versammlung aufzulösen, falls sich das ändern sollte.