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Dritter Stich gegen Corona
Was, wenn eine Person unter 65 eine Booster-Impfung will?

Ärzten und Pflegenden wird die Auffrischungsimpfung aktuell nicht empfohlen.
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Der Chef der eidgenössischen Impfkommission betont jedes Wort mit Nachdruck: «Es ist schlicht und einfach nicht nötig. Personen unter 65 Jahren brauchen jetzt keine Auffrischungsimpfung», sagt Christoph Berger.

Seitdem die Zulassungsbehörde Swissmedic am Dienstag die dritte Covid-Impfung für «besonders gefährdete» Personen genehmigt und die eidgenössische Impfkommission ihre Empfehlungen dazu vorgestellt hat, läuft die Diskussion heiss: Was ist mit all jenen, die weder betagt sind noch eine Immunschwäche haben – und sich doch gern mit einer Booster-Impfung schützen möchten?

Entsprechende Rufe ertönten beispielsweise aus dem Gesundheitswesen. Einzelne Vertreter zeigten sich konsterniert, dass sie trotz engem Patientenkontakt keine Booster-Impfung erhalten sollen. Auch die Organisation Pro Senectute kritisierte die starre Alterslimite mit Verweis auf jüngere Leute, die unter Vorerkrankungen leiden und deren Impfschutz bereits abgenommen hat.

Für eine liberalere Auslegung der Regeln plädierte zudem der Zürcher GLP-Nationalrat Martin Bäumle auf Twitter: «Lasst doch hier die Eigenverantwortung spielen … Wer boostern will, soll es tun!», schrieb er.

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Doch die Bestimmungen sind laut dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) klar: «Für die breite Bevölkerung ist eine Auffrischimpfung aufgrund der aktuellen Datenlage derzeit nicht zugelassen und auch nicht empfohlen.»

Ärzte bei Off-Label-Use haftbar

Das heisst: Verabreicht ein Arzt oder eine Ärztin einer jungen Person dennoch eine Booster-Impfung, erfolgt diese «off label». «Die Verantwortung für einen allfälligen Off-Label-Use liegt gemäss einschlägigem Berufs- und Heilmittelrecht stets bei der eigenverantwortlich anwendenden Fachperson», schreibt Katrin Holenstein, die Kommunikationschefin beim BAG.

Die Ärztin oder der Arzt muss eine Nutzen-Risiko-Abwägung machen und mögliche Nebenwirkungen ansprechen. «Für allfällige Sorgfaltspflichtverletzungen kann sie haftbar gemacht werden», so Holenstein. Für die Kontrolle sind die Kantone zuständig.

Diese Redaktion hat mit einem Zürcher Allgemeinmediziner gesprochen, der sich gerade intensiv mit diesen Fragen auseinandersetzt. Er hat sich bei der Gesundheitsdirektion erkundigt, wie mit Patientinnen und Patienten umzugehen sei, die eine Off-Label-Impfung wünschen. Gerade im Fall des Gesundheitspersonals gehe er davon aus, dass die Empfehlungen grosszügig ausgelegt werden dürften, sagt der Arzt, der nicht namentlich genannt werden will.

Er selber denke darüber nach, sich «off label» impfen zu lassen, obwohl er keine Risikofaktoren habe und das Pensionsalter noch eine Weile nicht erreiche. «Für eine Auffrischungsimpfung spricht für mich der Schutz meiner Patienten.»

«Die bestehende Altersgrenze ist grosszügig ausgelegt.»

Christoph Berger, Leiter der eidgenössischen Impfkommission

Christoph Berger von der Impfkommission sagt dazu: «Die Personen, die im Gesundheitswesen arbeiten, sind in der Regel unter 65-jährig, sie brauchen diese dritte Impfung deshalb jetzt nicht.» Die aktuelle Datenlage zeige gar erst bei den Menschen, die ihren 80. Geburtstag bereits gefeiert hätten, sowie bei Personen über 65 mit schweren Grundkrankheiten einen klaren Vorteil. «Die bestehende Altersgrenze ist also grosszügig ausgelegt.»

Die Frage sei immer, welches Ziel mit einer Impfung verfolgt werde. Aktuell gehe es darum, schwere Erkrankungen zu verhindern. «Natürlich sind je nach betroffener Gruppe auch die Verhinderung von Übertragungen oder leichter Impfdurchbrüche mögliche Ziele.» Ob und was die Auffrischimpfung für welche Dauer bringen kann und wie das gewichtet werden soll, müsse sich aber erst zeigen.

Genug Impfstoff vorhanden

Die ersten Daten zeigten zwar, dass die zu erwartenden Nebenwirkungen beim Booster wohl ähnlich ausfielen wie bei der zweiten Impfung. «Wir beobachten auch aufmerksam, was in Skandinavien passiert.» Dort wurden die Impfungen mit Moderna bei jungen Personen wegen möglicher Zusammenhänge mit Herzmuskelentzündungen ausgesetzt.

Schliesslich sagt jedoch auch Berger: «Wenn eine Person sich ausserhalb der Empfehlung unbedingt impfen lassen will und eine Fachperson findet, die dies für sie macht, dann stehe ich ihr nicht im Weg.» Wie es beim BAG auf Nachfrage heisst, werden Off-Label-Impfungen genau gleich abgerechnet wie die zugelassenen. Zudem werde auch ein Zertifikat ausgestellt.

Berger geht davon aus, dass die Booster-Impfung in Zukunft für weitere Personengruppen freigegeben wird – nötig seien mehr Daten, auch die zunehmende Dauer seit der Erstimpfung spiele eine Rolle. «Ob es dereinst eine Empfehlung für die ganze Bevölkerung geben wird, wage ich nicht zu prognostizieren.» Gut möglich, dass junge Leute gar nie eine Auffrischungsimpfung benötigten. Impfstoff sei jedenfalls genug da, so der Chef der Impfkommission. Und für die Eindämmung der Pandemie bringe jede Erstimpfung viel mehr als der verbesserte individuelle Schutz durch eine Auffrischungsimpfung schon Geimpfter.