AboBezirksgericht ZürichWas geschah im Keller? Freispruch für ehemaligen Hortbetreuer
Ein heute 70-Jähriger soll einen Teenager zweimal im Intimbereich eingecremt haben. Möglich, meinte das Gericht. Für einen Schuldspruch reichte das aber nicht.
«Seine Tat ist erbärmlich», sagte der heute 23-jährige, ursprünglich aus dem arabischen Raum stammende junge Mann vor Gericht. Aber dem Beschuldigten gegenüber, einem ehemaligen Betreuer in einem Stadtzürcher Hort, habe er heute «gar keine Gefühle mehr». Das war einmal anders. Damals, vor etwa zehn Jahren, sah er in ihm eine Art Vater. «Die Beziehung war sehr eng.»