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AboAus dem Obergericht
Was die junge Frau erleiden musste, war «ekelerregend und demütigend»

Der Gerichtsvorsitzende Christian Prinz verkündet den drei Beschuldigten das Urteil des Obergerichts.

An den Schuldsprüchen wegen mehrfacher, gemeinsam begangener sexueller Nötigung, mehrfacher Verletzung des Geheim- oder Privatbereichs durch Aufnahmegeräte, wegen Sachentziehung und Sachbeschädigung änderte sich zwar nichts. Das Obergericht kam im Wesentlichen zu den gleichen Ergebnissen wie das erstinstanzliche Bezirksgericht Bülach. Auch die Verurteilung wegen Entführung hatte Bestand.

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