AboAus dem ObergerichtWas die junge Frau erleiden musste, war «ekelerregend und demütigend»
Die Richter beurteilten die Entführung einer 21-Jährigen als gravierender als das Bezirksgericht. Für die angeklagten Frauen hatte das unterschiedliche Folgen.

An den Schuldsprüchen wegen mehrfacher, gemeinsam begangener sexueller Nötigung, mehrfacher Verletzung des Geheim- oder Privatbereichs durch Aufnahmegeräte, wegen Sachentziehung und Sachbeschädigung änderte sich zwar nichts. Das Obergericht kam im Wesentlichen zu den gleichen Ergebnissen wie das erstinstanzliche Bezirksgericht Bülach. Auch die Verurteilung wegen Entführung hatte Bestand.