AboNach Scheidung in MeilenWarum einer Frau der Schweizer Pass zu Unrecht entzogen wurde
Eine plötzliche Trennung – nicht immer wird unter diesen Umständen der Schweizer Pass erschlichen, urteilt das Bundesverwaltungsgericht in einem Meilemer Fall.
Der Schweizer Pass darf nicht erschlichen werden. Genau das wirft das Staatssekretariat für Migration (SEM) aber einer Frau Mitte 30 vor – zu Unrecht, wie das Bundesverwaltungsgericht nun urteilte. Die aus Russland stammende Frau lernte ihren knapp zwanzig Jahre älteren Ehemann 2007 im beruflichen Umfeld in ihrem Heimatland kennen. Ein Jahr nach ihrem Umzug in die Schweiz heiratete sie ihn, 2014 liess sie sich erleichtert einbürgern.