Warum Ehepartner ein eigenes Konto brauchen
Im Todesfall können gemeinsame Bankkonten bei komplizierten Verhältnissen blockiert werden.
Meine Frau möchte sich das Freizügigkeitskonto auszahlen lassen, und wir haben den Antrag unterschrieben. Jetzt meldet sich die ZKB-Freizügigkeitsstiftung und verlangt für die Auszahlung ein Konto, das ausschliesslich auf den Namen meiner Frau lautet. Auf ein gemeinsames Konto, das auf den Namen meiner Frau und mich lautet, können sie das Geld nicht überweisen. Müssen wir extra für diese Auszahlung ein Konto anlegen, das auf den Namen meiner Frau lautet?
Aus meiner Sicht handelt die Freizügigkeitsstiftung korrekt: Es ist das Vorsorgegeld Ihrer Frau, und die Freizügigkeitsstiftung möchte sicherstellen, dass dieses Kapital vollumfänglich bei ihr ankommt und sie auch alleine über dessen Verwendung entscheiden kann. Nach der Auszahlung kann Ihre Frau mit dem Geld ohnehin machen, was Sie will. Daher scheint die Vorgabe etwas aufwendig, und ich verstehe sehr wohl Ihre Überlegungen.
Dennoch macht das Vorgehen der Freizügigkeitsstiftung aus meiner Sicht Sinn. Leider gibt es auch schwierige Beziehungs- und Eheverhältnisse. Indem Vorsorgegelder zwingend an die Person ausbezahlt werden, denen Sie gehören, soll verhindert werden, dass Vorsorgegelder nach einer Auszahlung ohne Wissen von einem Ehepartner zweckentfremdet werden.
Unabhängig von dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt empfehle ich generell auch Ehepartnern, jeweils noch ein eigenes Konto mit liquiden Mitteln zu führen. In einem Todesfall kann es etwa bei komplizierten Familien- und Erbverhältnissen vorkommen, dass man auf ein gemeinsames Konto unter Umständen während einiger Zeit keinen Zugriff hat.
Das kann man einfach umgehen, indem jeder Ehepartner weiterhin ein eigenes Konto führt. So ist auch im Todesfall des einen Ehepartners garantiert, dass man jederzeit und rasch Zugang zu liquiden Mitteln hat. Selbstverständlich können Sie sich dennoch gegenseitig eine Vollmacht auf das Konto geben, sodass Sie während Lebzeiten jederzeit auch gegenseitig Zugriff haben.
Tatsache ist, dass wenn der Ehepartner stirbt, gemeinsame Konten nicht selten blockiert werden. Indem man ein eigenes Konto hat, kann man sich in dieser ohnehin schwierigen Situation einige Umtriebe ersparen. So gesehen ist ein eigenes Konto auch eine Vorsorge für den Todesfall.
Mir ist auch klar, dass jedes zusätzliche Konto Kosten verursacht, da die Banken dafür Gebühren verrechnen, und ich verstehe auch, dass Sie zusätzliche Gebühren möglichst verhindern möchten. Die Sicherheit, jederzeit – selbst im Falle eines Todes des einen Ehepartners – Zugriff auf das Geld zu haben, ist es aus meiner Sicht wert, etwas mehr Gebühren zu zahlen.
Dieser Artikel wurde erstmals am 5. Februar 2019 publiziert und am 22. Juli 2023 in dieses Redaktionssystem übertragen.
Fehler gefunden?Jetzt melden.