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AboPanne bei Zürcher Wahlen
Wahlfreiheit verletzt: Jacqueline Fehr rügt Kleingemeinde

Eine Wahlverschiebung wäre unverhältnismässig: Justizdirektorin Jacqueline Fehr.
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Die Wahl- und Abstimmungsfreiheit der Stimmberechtigten von Geroldswil ist verletzt worden, stellt die kantonale Direktion der Justiz und des Innern von Jacqueline Fehr (SP) fest. Der Versand eines FDP-Flyers im amtlichen Wahlcouvert sei unzulässig gewesen. «Dieser Mangel wiegt schwer», steht in der Verfügung, welche dieser Zeitung vorliegt. Er könne auch nicht durch den nachträglichen Versand eines Informationsschreibens «geheilt» werden. Dennoch wird die Erneuerungswahl des Zürcher Regierungs- und des Kantonsrats nicht verschoben – weder in Geroldswil noch im ganzen Kanton.

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