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Ex-Häftling berichtet aus Zürcher Gefängnis
Wärter soll Handys und Drogen ins Gefängnis geschmuggelt haben

Pro Telefon soll der Wärter zwischen 1500 und 3500 Franken verlangt haben.
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Im Bezirksgefängnis Zürich sollen Insassen durch Wärter an Handys und Drogen gekommen sein. Dies berichtet «20 Minuten».  

Die Zeitung stützt sich dabei auf anonyme Aussagen eines ehemaligen Insassen. «Als ich neu im Gefängnis war, kam ein Aufseher auf mich zu und meinte, ich soll ihm Bescheid geben, wenn ich etwas brauche», erzählt ein Ex-Insasse gegenüber «20 Minuten». Am Anfang habe der Insasse abgelehnt, aus Angst, wie dieser weiter berichtet. Doch mit der Zeit habe er gemerkt, dass alle bei besagtem Wärter Drogen und Telefone «bestellen» würden. Also habe er dies auch getan.

Pro Gerät soll der Wärter zwischen 1500 und 3500 Franken verlangt haben. Für das Einschleusen von Drogen sollen Häftlinge 500 Franken bezahlt haben. Das Geld sei dem Wärter von Freunden der Insassen ausserhalb des Gefängnisses überreicht worden. Und auch die Drogen habe der Wärter nicht selbst erwerben müssen. «Das mussten Bekannte der Häftlinge tun. Sie haben die Ware dann dem Aufseher übergeben», wird der ehemalige Insasse zitiert.

Justizdirektion bestätigt verbotene Gegenstände

Mehrere Monate lang habe der Wärter durch solche Schmuggeleien sein Einkommen verbessern können, heisst es im Artikel. Anfang April sei dieses Geschäft dann bei einer Razzia aufgeflogen. Gegenüber «20 Minuten» behauptet der Ex-Insasse, dass mindestens ein Mitarbeiter des Zürcher Gefängnisses freigestellt wurde. 

Das Amt Justizvollzug und Wiedereingliederung Zürich (angegliedert bei der Justizdirektion) bestätigt, dass Anfang April im Gefängnis Zürich bei Zellenkontrollen verbotene Gegenstände sichergestellt wurden. «Ob und in welchem Ausmass Mitarbeitende involviert sind, kann derzeit noch nicht gesagt werden», sagt Sprecherin Elena Tankovski im Bericht.

Die Sprecherin beteuert, es gebe in jedem Gefängnis sehr viele Bewegungen hinein und wieder heraus. «Damit ist der Kampf gegen Schmuggel für alle Gefängnisse eine Daueraufgabe.» Der Fall werde zurzeit untersucht. Aus persönlichkeitsrechtlichen Gründen will sich das Amt nicht weiter äussern. Wenn man Kenntnis von schwerwiegenden Verfehlungen durch Mitarbeitende erhalte, könnten personalrechtliche Massnahmen bis hin zu einer Auflösung des Arbeitsverhältnisses ergriffen werden.

Auf Anfrage teilt die Staatsanwaltschaft Zürich mit, dass sie basierend auf einer Strafanzeige von Justizvollzug und Wiedereingliederung des Kantons Zürich eine Untersuchung gegen mögliche involvierte Personen eröffnet hat. Bis zu einem rechtskräftigen Verfahrensabschluss gilt die Unschuldsvermutung.