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Wädenswiler Kirchenglocken werden kein Fall für Strassburg

Die Kirchenglocken der reformierten Kirche in Wädenswil schlagen weiter wie zuvor.
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Mit dem nächtlichen Stundenschlag der reformierten Kirche Wädenswil hätte Alfred Naef gut leben können. «Lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach», sagt Naef. Doch es wird weiter beim nächtlichen Viertelstundenschlag bleiben. Dies hat das Bundesgericht vergangene Woche entschieden (Ausgabe vom 14. Dezember). Alfred Naef und seine Frau hatten 2014 beschlossen, rechtlich gegen den nächtlichen Zeitschlag vorzugehen. Die beiden wohnen seit der Erkrankung der Frau unweit der Kirche im Wädenswiler Zentrum und fühlen sich durch den nächtlichen Glockenschlag in der Nachtruhe gestört.

2015 gab ihnen das Zürcher Baurekursgericht recht und verfügte, dass die Glocken zwischen 22 und 7 Uhr nur noch zur vollen Stunde schlagen. Doch die Stadt und die Reformierte Kirch­gemeinde Wädenswil haben den Entscheid weitergezogen. Sind sie vor Verwaltungsgericht noch unterlegen, haben sie vor Bundesgericht nun recht erhalten.

Viel Zuspruch erhalten

Damit ist der letztinstanzliche Entscheid gefällt. Zwar ist Alfred Naef alles andere als zufrieden. Er sagt: «Ich habe erfahren, dass das Bundesgericht nicht nach geltendem Recht urteilt und ein politisch gefärbtes, verfilztes Gremium ist.» Aber ein Weiterzug an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg – wie ihn ein Gossauer aus dem gleichen Grund 2013 gewagt hat – ist für Naef nicht möglich. Hierfür hätte er selbst ans Bundesgericht gelangen müssen. Die juristischen Mittel sind für ihn in diesem Fall ausgeschöpft.

Naef macht keinen Hehl aus seinem Groll gegen die Kirche, die er als untergehenden Verein mit täglich schwindenden Mitgliederzahlen bezeichnet. «Mit ihrer sturen Haltung macht sie sich bestimmt keine Freunde.» Genugtuung empfindet Naef, weil in den ­Medien viel über das Wädenswiler Glockengeläut berichtet worden sei. «Das hat viele aufgerüttelt.» Auch habe er viel positiven Zuspruch erhalten von Menschen, die ihm gesagt hätten, sie hätten nicht die Kraft und nicht die finanziellen Mittel, den Kampf gegen Kirchenglocken selbst zu führen. «Ich bin nicht der Einzige, der sich am Lärm der Kirchenglocken stört, auch in Wädenswil nicht.»

«Brechen nicht in Jubel aus»

Peter Meier, Präsident der reformierten Kirchenpflege Wädenswil, gibt sich seinerseits konzilianter. Er sagt zwar, die Kirchenpflege freue sich, dass die Mehrheit der Wädenswiler Bevölkerung recht erhalten habe. Er verweist auf ein Umfrageresultat und eine Petition pro Glockenschlag. «Trotz dem Urteil der Richter in Lausanne brechen wir aber nicht in Jubel aus.» Meier stellt in Aussicht, dass die Kirchenpflege die Frage wieder neu erwägen werde, wenn neue Erkenntnisse auftauchen sollten.