Wädenswil schafft Platz für 40 Meter hohe Hochhäuser
Wädenswil hat die kommunale Richtplanung einer Gesamtrevision unterzogen. Setzt die Stadt die Planung in den nächsten Jahren dementsprechend um, erhält sie ein neues Gesicht. Hochhäuser an drei verschiedenen Standorten wären für das neue Erscheinungsbild mitverantwortlich.
An den Wolken kratzen sie zwar nicht, die 40 Meter hohen Gebäude. Weit herum sichtbar werden sie aber dennoch sein. Der revidierte kommunale Richtplan der Stadt Wädenswil, den der Stadtrat Mitte Mai zur Anhörung und öffentlichen Auflage verabschiedet hat, hat drei Gebiete als Eignungsgebiete definiert, in denen der Bau von Hochhäusern möglich sein soll (siehe Karte rechts in der Box).
Hochhäuser im Neubüel
Bei der Tuwag an der Grenze zu Richterswil geht Stadtrat Heini Hauser (SVP) nicht davon aus, dass neues Land überbaut würde. «Wir möchten aber die Option offen lassen, Hochhäuser zu bewilligen, falls die Hochschule irgendwann das Bedürfnis nach mehr Platz hat». Ein weiteres Hochhausgebiet befindet sich in der Au. «Es handelt sich unter anderem um den Aupark, dort, wo die Mittelschule entstehen würde», sagt Hauser.
Am augenfälligsten dürfte die Erschliessung und Überbauung im Gebiet Hintere Rüti/Neubüel sein. Das Land westlich der Zugerstrasse, das heisst jener horgenwärts liegende Abschnitt von der Autobahnausfahrt bis hin zum Winterberg, sei für Hochhäuser geeignet. Heute befinden sich darauf unter anderem Schrebergärten, der Tennisclub und ein Bauernhof, mittelfristig soll dieses Gebiet der gewerblichen Nutzung dienen.
Frühestens in fünf Jahren
Hauser rechnet damit, dass in Wädenswil — wenn überhaupt — frühestens in fünf bis zehn Jahren Hochhäuser gebaut werden. «Diese könnten nur unter strengen Bedingungen bewilligt werden», sagt er. Der Eintrag im Richtplan sei nötig, um künftig den Zonenplan zu ändern, und dieser wiederum hätte eine Gestaltungsplanpflicht zur Folge. «Es ist immer noch eine sehr hohe Hürde.»
Dass Wädenswil Häuser bis zu 40 Metern Höhe vorsieht, ist nicht von ungefähr. Dies ist die maximale Höhe, die einen Eintrag im kommunalen, nicht aber im regionalen Richtplan erfordert.
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