Vorstoss im Zürcher GemeinderatAL fordert mehr Kulanz bei Heizkostenzulage
Die Stadt Zürich unterstützt Menschen, die mit Gas, Öl oder Holz heizen und Prämienverbilligung beziehen. Damit diese aber das Geld erhalten, müssen sie ein kompliziertes Antragsformular ausfüllen.
Vor knapp einem Monat hat die Stadt Zürich 59’000 Bewohnerinnen und Bewohner angeschrieben und sie darauf aufmerksam gemacht, dass sie Geld für das Heizen beantragen können. Ausgewählt wurden sie, weil sie auf eine Prämienverbilligung für die Krankenkasse angewiesen sind, aber keine Sozialhilfe und keine Ergänzungsleistungen beziehen.
Je nach Grösse des Haushalts und Art der Heizung – zugelassen sind Öl-, Gas- oder Holzheizungen, weil bei diesen die Kosten besonders angestiegen sind – können die Stadtzürcherinnen und -zürcher Geld beantragen. Bei einem Einpersonenhaushalt mit Holzheizung beträgt die Heizkostenzulage 262 Franken, bei einem Fünfpersonenhaushalt mit Gasheizung 1547 Franken.
Anträge konnten bis Ende September eingereicht werden. Einige der angeschriebenen Personen hatten allerdings Mühe bekundet, das vierseitige Antragsformular auszufüllen. Zudem werden Dokumente wie eine Nebenkostenabrechnung verlangt, die zum Teil noch nicht vorhanden sind. Dies kritisierte kürzlich die Alternative Liste.
Mehrheit will Frist verlängern
Die Partei hat aber nicht nur Kritik geäussert, sondern im Gemeinderat auch ein dringliches Postulat eingereicht, das nun am Mittwochabend behandelt worden ist. Es fordert vom Stadtrat, dass die Frist im laufenden Jahr erstreckt und die Anträge bei fehlenden Dokumenten kulant behandelt werden sollen.
Viele Menschen seien angesichts der Teuerung und der zu wenig steigenden Löhne auf diese Beiträge angewiesen, begründete David Garcia Nuñez das Postulat. Die Stadt solle den Bezugsberechtigten nochmals einen Reminder schicken.
Die SVP lehnte den Vorstoss zusammen mit der GLP und der Fraktion der Mitte/EVP ab. Dass es diese Zulage brauche, sei eine Folge falscher politischer Entscheidungen. Es brauche nun neue AKW, damit wäre den Menschen mehr geholfen, sagte Samuel Balsiger (SVP). GLP, Mitte und EVP fanden, die Verordnung sei so, wie sie sei, und müsse nun auch so umgesetzt werden.
Die FDP anerkannte, dass die Frist kurz sei, doch das habe die Ratsmehrheit so festgelegt. So gingen die Freisinnigen in die Enthaltung, was an den Mehrheitsverhältnissen aber nichts änderte. Der Gemeinderat überwies das Postulat mit 60 zu 36 Stimmen bei 18 Enthaltungen an den Stadtrat.
19’000 Anträge eingegangen
Wie das «Regionaljournal Zürich Schaffhausen» von SRF diese Woche berichtet hat, sind bei der Stadt 19’000 Anträge eingegangen. Das sind nur etwas weniger als die 25’000, welche die Stadt erwartet hatte. Liegt ein spezifischer Grund vor, kann man das Gesuch auch nach dem Ende der Frist einreichen. Dies müsse aber wirklich ein spezifischer Grund wie etwa ein Spitalaufenthalt sein, sagte Stadtrat Raphael Golta gegenüber SRF.
Dass viele angeschriebene Personen den Antrag nicht eingereicht haben, könnte auch damit zusammenhängen, dass sie nicht über eine Öl-, Gas- oder Holzheizung verfügen und damit nicht berechtigt sind, einen Antrag zu stellen. Zudem stünden hinter den 19’000 Gesuchen mehr als 40’000 Menschen, sagte Golta im Gemeinderat.
Er betonte zudem, dass sie viel unternommen hätten, um die Menschen darauf aufmerksam zu machen, dass sie die Unterstützung beantragen könnten: Neben einem Rundschreiben arbeiteten sie mit Hilfswerken wie der Caritas und dem Roten Kreuz zusammen und boten in den Sozialzentren Beratungen an. Zudem schalteten sie eine Anzeige im «Tagblatt der Stadt Zürich».
Ursprünglich rechnete die Stadt Zürich mit Kosten von insgesamt 19 Millionen Franken, die man an die Berechtigten auszahlen werde. Angesichts der eingegangenen Gesuche dürfte dieser Betrag nun etwas geringer ausfallen. Die Stadt wird ihn mittels eines Nachtragskredits beim Gemeinderat beantragen.
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