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Vor der Papierfabrik liegen grosse Mengen Altlasten im See

Obwohl die Papierfabrik Horgen längst in Liquidation ist und auf dem Ufergrundstück eine Wohnüberbauung steht, erinnert der «Papiiri»-Kamin an die industrielle Vergangenheit des Areals.
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Auf einer Fläche von 25 000 Quadratmetern liegen 12 500 Kubikmeter Altlasten auf dem Grund des Zürichsees. Eine Gefärdung für den See, so die Einschätzung des kantonalen Amts für Abfall, Wasser, Energie und Luft (Awel). Ins Wasser geleitet hat den Papierschlamm die ehemalige Papierfabrik in Horgen.

Gemäss Awel ist das Gefährdungspotenzial für den Zürichsee als wichtigem Lebens- und Erholungsraum sowie als Trinkwasserspeicher hoch einzuschätzen. Die PCB- und Antimon-Konzentrationen überschritten die zulässigen Werte deutlich, wie einem gestern veröffentlichten urteil des Baurekursgerichts zu entnehmen ist.

Als Altlast einzustufen

Eine direkte Gefährdung für Menschen sei zwar nicht auszumachen, da sie an dieser Stelle nicht mit dem Schlamm in Berührung kommen. Denn dieser liegt auf dem Seegrund. Doch dem «aquatischen System» drohten durchaus Schäden. Noch ist der Papierschlamm mit Sediment bedeckt. Aber diese Schicht ist höchstens fünf Zentimeter dick. Eine Verunreinigung des Gewässers sei daher gegeben, schliesst das Awel. Die Ablagerung sei «als sanierungsbedürftiger belasteter Standort und damit als Altlast einzustufen».

Jahrelang ging wenig bezüglich der Sanierung. In den 1980er-Jahren riet ein Gutachter davon ab, den Papierschlamm auszuheben. Erst 2008 wurde der Schlamm erneut untersucht. Mit dem Schluss, dass die Altlast aus dem Zürichsee entfernt werden müsse.

Der Kamin der ehemaligen Papierfabrik gibt es heute noch. Die Zürcherische Vereinigung für Heimatschutz hat sich nach der Schliessung der Fabrik erfolgreich für dessen Erhalt eingesetzt. Bild: Patrick Gutenberg.

Erst ab 1960 ein Problem

Der Kanton streitet jetzt mit der Papierfabrik Holding AG darum, wer die Altlastensanierung bezahlen muss. Pikant: Die Verschmutzung war jahrelang durch die Behörden ausdrücklich erlaubt. Zwischen 1947 und 1963 leitete die «Papiiri» den aus der Papierproduktion entstandenen Schlamm mit behördlicher Genehmigung in den Zürichsee. Erst mit dem Anschluss an die Horgner ARA wurde dieser Prozess offiziell beendet. 1960 stellten die Behörden erstmals fest, dass sich ein Papierschlammdelta gebildet hatte.

Danach wurde die Papierfabrik mehrfach vom Kanton aufgefordert, das Ableiten in den Zürichsee zu beenden. Offenbar wurde schon damals festgehalten, dass die Papierfabrik als Verursacherin gegenüber dem Staat für allfällige Schaden hafte. Der Kanton verlangt nun rund 8,5 Millionen Franken von der Papierfabrik Holding, der Nachfolgegesellschaft der Papierfabrik, für die Sanierung. Das sind 90 Prozent der voraussichtlichen Kosten. Die Holding, die sich in Liquidation befindet, hat dagegen Rekurs erhoben.

Das Baurekursgericht hat kürzlich aber entschieden, dass die Forderung des Kantons zu recht erfolgt ist. Die behördliche Bewillligung reicht nicht aus, um den Verursacher von den Kosten zu befreien. Das Gericht weist den Rekurs der Papierfabrik Holding ab. Ob der Entscheid weitergezogen wird, ist zurzeit noch offen.