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Vor 750 Jahren wurde der Name Hütten erstmals in einer Urkunde erwähnt

In dieser Urkunde wurde Hütten erstmals erwähnt.
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Am Freitag, 31. August 1270, versammelte sich im Baumgarten neben der Kirche Wädenswil eine illustre Gesellschaft zum Vollzug eines Rechtsgeschäfts. Ein solches in oder bei einer Kirche abzuschliessen, war im Mittelalter üblich, denn dies verlieh dem Akt göttlichen Segen. Eingeladen zum Treffen hatte der Freie und Ritter Rudolf von Wädenswil, der Letzte seines Geschlechts aus der Zürcher Linie, um vor Zeugen einen Teil seines Grundbesitzes in der Herrschaft Wädenswil an das Zisterzienserkloster Wettingen zu veräussern. Dieses nannte hier gemäss einem um 1250 angelegten Zinsenverzeichnis bereits zwanzig Höfe sein Eigen, darunter einen «ze den Hutton».

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