Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wie ChromeSafariFirefox oder Edge um Sicherheitslücken zu vermeiden und eine bestmögliche Performance zu gewährleisten.

Zum Hauptinhalt springen

«Stop F-35»-Initiative
Kampfjet-Abstimmung ist nicht vor Offertenschluss möglich

Die eidgenössische Volksinitiative wurde am 16. August mit 102’897 Unterschriften eingereicht. Die Prüfung der Unterschriftenlisten durch die Bundeskanzlei hat ergeben, dass 102’664 davon gültig sind.
Jetzt abonnieren und von der Vorlesefunktion profitieren.
BotTalk

Die Stimmbevölkerung wird nicht im März 2023 über die Volksinitiative «Gegen den F-35 (Stop F-35)» abstimmen können. Eine Behandlung im Eilverfahren wäre laut dem Bundesrat nicht mit der nötigen Sorgfalt möglich. Die Kampfjet-Gegnerinnen und -Gegner sind empört.

Erst vergangene Woche hatte ein linkes Bündnis das Volksbegehren bei der Bundeskanzlei eingereicht. Dieses fordert, dass der Bund keine Kampfflugzeuge des Typs F-35 Lightning II des Herstellers Lockheed Martin Corporation beschafft. Weil die Zeit bis zum Offertenschluss am 31. März 2023 drängt, legte das Initiativkomitee einen ambitionierten Zeitplan für die Behandlung des Geschäfts vor. Das Ziel war eine Volksabstimmung am 12. März 2023. Die Bundeskanzlei gab am Montag bekannt, dass die Volksinitiative formell zustande gekommen sei.

So weit wird es aber nicht kommen. Der Bundesrat wird die Botschaft bis zur Wintersession verabschieden, wie er am Mittwoch bekanntgab. Das ist zwar schnell, aber nicht schnell genug. Damit eine Abstimmung im März möglich gewesen wäre, hätte das Geschäft bereits in der Herbstsession vom September von den Räten behandelt werden müssen, damit der Bundesrat bis spätestens am 9. November 2022 die Vorlage zum Gegenstand des Urnengangs im März hätte erklären können.

«Eine seriöse Behandlung nicht möglich»

Das federführende Verteidigungsdepartement VBS um Bundesrätin Viola Amherd schreibt nüchtern, dass der geforderte Zeitplan der Initiantinnen und Initianten nicht möglich sei. Es werde deshalb keine Volksabstimmung vor Auslaufen der Gültigkeit der Offerten im März 2023 geben.

Als Erklärung gibt das VBS an, dass die Botschaft erst fertiggestellt werden könne, wenn das Parlament seine Beratungen über den Verpflichtungskredit für die Beschaffung der neuen Kampfflugzeuge im Rahmen der Armeebotschaft 2022 abgeschlossen habe. Dies wird höchstwahrscheinlich im September der Fall sein.

Hier wird Inhalt angezeigt, der zusätzliche Cookies setzt.

An dieser Stelle finden Sie einen ergänzenden externen Inhalt. Falls Sie damit einverstanden sind, dass Cookies von externen Anbietern gesetzt und dadurch personenbezogene Daten an externe Anbieter übermittelt werden, können Sie alle Cookies zulassen und externe Inhalte direkt anzeigen.

«Der geforderte Zeitplan kann auch bei Straffung der in der Bundesverwaltung üblichen Verfahren nicht eingehalten werden; dies, weil die Sorgfaltspflicht nicht gewahrt und somit eine seriöse Behandlung der Initiative durch Bundesrat und Parlament nicht möglich wäre», heisst es vonseiten der Verwaltung.

Kein Präjudiz schaffen

er Bundesrat schreibt weiter, dass er kein Präjudiz schaffen wolle. Eine Behandlung im Eilverfahren widerspreche den Interessen der Eidgenossenschaft, staatspolitisch und rechtlich korrekt zu handeln. Zudem würde quasi die Erwartung geweckt, dass künftig andere Initiativkomitees eine zeitlich bevorzugte Behandlung ihrer Initiative erhielten. «Es geht nicht an, einem Initiativkomitee eine Sonderbehandlung zu gewähren.»

Bereits Mitte Mai 2022 hatte der Bundesrat festgehalten, dass die Beschaffungsverträge nach Annahme der Verpflichtungskredite durch das Parlament unterzeichnet werden sollen. Die bürgerliche Mehrheit aus SVP, FDP und Mitte im Parlament dürfte diesen Plan zusammen mit der GLP durchsetzen.

Die Befürworter einer raschen Unterzeichnung argumentieren, dass im Falle einer Nichteinhaltung der Offertenfrist Nachverhandlungen erforderlich seien. Dies könne aufgrund von Inflation und gestiegener Nachfrage nicht zu den festgelegten Preisen erfolgen. Ausserdem würde die Auslieferung der neuen Kampfflugzeuge angesichts der verschiedenen Bestellungen mit grosser Wahrscheinlichkeit verzögert. Dies hätte schwere sicherheitspolitische Folgen.

«Feiges Ausweichmanöver»

Die Gegnerinnen und Gegner des F-35-Kampfjets sind anderer Meinung und reagierten empört auf den vom Bundesrat präsentierten Zeitplan. «Die Allianz gegen den F-35 verurteilt dieses feige Ausweichmanöver», heisst es in einer Mitteilung.

Das Initiativkomitee fordert das Parlament dazu auf, in der Herbstsession den Antrag zu streichen, eine Deadline für das Unterschreiben des Kaufvertrages in die Armeebotschaft zu schreiben. Dieses Unterfangen dürfte aber aufgrund der fehlenden Mehrheiten in den Räten scheitern.

Die Initiative könnte sodann im Frühjahr 2023 obsolet werden, wenn die Schweiz die Beschaffungsverträge unterzeichnet. Ob die Initiantinnen und Initianten das Volksbegehren dann zurückziehen würden, liessen sie zuletzt offen.

SDA/red