AboNeues Gesetz in ZürichWer Tauben füttert, zahlt jetzt 200 Franken Busse
Im Kanton Zürich gilt seit dem 1. Januar 2023 das neue Jagdgesetz. Es regelt auch die Fütterung von Enten und Tauben.
Für Taubenliebhaberinnen und -liebhaber ist eine neue Ära angebrochen: Ab sofort dürfen die frei lebenden Haustauben im ganzen Kanton Zürich nicht mehr gefüttert werden. Wer es trotzdem tut, muss mit einer Busse von 200 Franken rechnen, die sowohl Polizisten als auch Wildhüter aussprechen können. So ist es im überarbeiteten kantonalen Jagdgesetz festgehalten, das seit dem 1. Januar 2023 in Kraft ist.