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Vier Flugzeuge verursachen die Hälfte der Nachtflug-Ausnahmen

Am Flughafen Zürich gilt von 23.30 Uhr abends bis 6 Uhr morgens eine Nachtflugseperre.
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Seit Januar 2012 hat die Flughafen Zürich AG 402 Ausnahmebewilligungen für Linienflüge zwischen 23.30 Uhr nachts und 6 Uhr morgens erteilt. Vier davon betreffen Landungen vor 6 Uhr morgens, wobei ein Flugzeug exakt drei Sekunden zu früh in Kloten ankam und drei Maschinen wegen medizinischer Notfälle an Bord früher landen mussten. Bewilligungen für Notfälle stehen ausser Frage, weshalb in die Statistik des ZU nur Linienflüge und keine Ambulanzflüge einflossen. Diese können in der ganzen Nacht stattfinden. Auch die für das Pistensystem notwendigen Vermessungsflüge wurden aus­geklammert – wobei es in den 38 Untersuchungsmonaten ins­gesamt 41 solcher Messflüge in der Nachtsperrzeit gab.

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