Viele Firmen zahlen Radio- und TV-Gebühr doppelt
Die Mediensteuer, die die Billag abgelöst hat, sorgt für Kopfzerbrechen. Der Gewerbeverband spricht von «schamloser Abkassiererei».
Die Mehrwertsteuerverwaltung verschickt derzeit die ersten Rechnungen für die Mediensteuer, die seit Anfang Jahr die frühere geräteabhängige Radio- und Fernsehgebühr ersetzt. Neu sind nicht nur Privatpersonen, sondern auch Unternehmen abgabepflichtig, sobald sie einen Umsatz von mehr als 500'000 Franken haben.
Da auch Arbeitsgemeinschaften von Unternehmen für einen Grossauftrag mehrwertsteuerpflichtig sind, kommt es zu einer Doppel- oder gar Dreifachbesteuerung. Solche Zusammenschlüsse für ein Projekt sind in der Planungs- und Baubranche üblich.
Die Unternehmen erhalten einerseits eine Rechnung für den Umsatz der Arbeitsgemeinschaft, und dann noch für den gleichen Umsatz der eigentlichen Firma. Gehört das Unternehmen zu einer Holding, die den Umsatz noch einmal ausweist, so wird er ein drittes Mal versteuert.
Bei der Debatte niemandem aufgefallen
«Es gibt Ingenieurfirmen, die mehr als zwanzig Rechnungen erwarten, weil sie an mehr als zwanzig Arbeitsgemeinschaften beteiligt sind», sagt Mario Marti, Geschäftsführer des Verbandes der beratenden Ingenieurunternehmen.
Marti rechnet damit, dass es mehrere Hundert Arbeitsgemeinschaften gibt, deren Umsatz höher liegt als eine halbe Million Franken und bei denen deshalb der Umsatz doppelt besteuert wird. Das Beschaffungsrecht fördere Arbeitsgemeinschaften.
«Viele Bauherren wollen nicht mit zwanzig Firmen separate Verträge aushandeln, sondern lassen für ganze Projekte offerieren», sagt Marti. Bei der Debatte über das neue Radio- und Fernsehgesetz sei dies niemandem aufgefallen. Man werde beim Parlament vorstellig werden, um das zu ändern.
Über tausend Arbeitsgemeinschaften betroffen
Ganz ähnlich sieht es in der Baubranche aus. Auch Gian-Luca Lardi, Zentralpräsident des Baumeisterverbandes schätzt, dass es «mehrere Tausend» Arbeitsgemeinschaften von Bauunternehmen gibt, die mehrwertsteuerpflichtig sind und deshalb nun eine Rechnung für die Mediensteuer bekommen haben. «Auch wenn die Rechtslage klar sein mag, bin ich überzeugt, dass eine solche Mehrfachbesteuerung nicht im Sinne der Legislative war», findet Lardi.
Gemäss der Eidgenössischen Steuerverwaltung haben 1193 Arbeitsgemeinschaften eine Rechnung erhalten. Insgesamt wurden dabei 1,2 Millionen Franken in Rechnung gestellt.
Während bei der Mehrwertsteuer bereits bezahlte Steuern in Abzug gebracht werden können, ist das bei der Medienabgabe nicht der Fall. Die Steuerverwaltung betont auf Anfrage, dass alles mit rechten Dingen zugehe.
«Schamlose Abkassiererei»
Dieser Meinung ist der Gewerbeverband überhaupt nicht. Es sei nie die Absicht des Gesetzgebers gewesen, die Umsätze zwei- oder gar dreimal zu besteuern. «Der Gewerbeverband wird sich gegen diese schamlose Abkassiererei mit aller Kraft zur Wehr setzen», sagte dessen Präsident und Nationalrat Jean-François Rime (SVP, FR). Rimes Strassenbaufirma ist selber Teil eines Konsortiums, das im Wallis einen Grossauftrag erhalten hat, und deshalb bezahlt er die Mediensteuer doppelt.
«Eigentlich bezahle ich sogar dreimal, denn als Privatperson bekomme ich auch noch eine Rechnung», sagt Rime. Auch Verbandsbeiträge wie die Einnahmen des Gewerbeverbandes würden doppelt besteuert, einmal als Umsatz im Unternehmen, ein zweites Mal beim Verband.
Die Doppel- und Dreifachbesteuerung der Unternehmer und ihrer Firmen zeige, dass die Mediensteuer fehleranfällig und nicht durchdacht sei, sagt der Zürcher SVP-Nationalrat Gregor Rutz. Er fordert deshalb, die Abgabe der Unternehmen aus dem Gesetz zu streichen: «So vermeiden wir die Doppelbesteuerung und den ganzen bürokratischen Aufwand.» Da jeder Mitarbeiter als Privatperson die Abgabe schon bezahle, sei es unverständlich, weshalb Unternehmen ein zweites und, wenn sie in einer Arbeitsgemeinschaft mitmachen, noch ein drittes Mal besteuert würden.
Der Vorstoss wurde im letzten November von der zuständigen Kommission des Nationalrates befürwortet. Er ist bei der ständerätlichen Kommission hängig. Stimmt sie dem Vorschlag zu, wird eine Gesetzesrevision ausgearbeitet.
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