Gericht entscheidet gegen HeimatschutzStadt darf umstrittene Inschriften nun doch abdecken
Wenn zwei mutmasslich rassistische Inschriften in der Altstadt abgedeckt werden, beeinträchtigt das den Wert der Gebäude nicht, sagt das Verwaltungsgericht.
- Das Verwaltungsgericht erlaubt Zürich, die umstrittenen Inschriften abzudecken.
- Der Heimatschutz bedauert den Entscheid und prüft einen Weiterzug.
- Eine Minderheit im Gericht befürchtete eine Gefährdung schutzwürdiger Gebäude.
Der Streit zwischen der Stadt Zürich und dem Heimatschutz um die Inschriften «Zum Mohrenkopf» und «Zum Mohrentanz» im Niederdorf und am Neumarkt hat eine neue Wendung genommen. Die Stadt wollte die beiden Inschriften an den beiden schützenswerten Gebäuden übermalen, weil sie von einer rassistischen Haltung zeugen.
Dagegen hatte der Heimatschutz eine Beschwerde eingereicht, die das Baurekursgericht im Sommer 2023 gutgeheissen hatte. Es erklärte die Abdeckung der Inschriften als unzulässig. Es fehle dazu eine vertiefte historische Auseinandersetzung mit den Inschriften, begründete das Gericht sein Urteil.
Nun hat das Verwaltungsgericht diesen Entscheid wieder gekippt, wie es am Donnerstag mitteilte. Die Stadt erhält damit die Erlaubnis, die Inschriften wie geplant mit einem Japan- oder einem synthetischen Faserpapier abzudecken.
Das Gericht prüfte indes nicht, ob die Inschriften rassistischen Charakter haben. Dies sei unnötig, da die Abdeckung der «M-Wörter» reversibel sei und den Eigenwert der Gebäude nicht beeinträchtige. Die Abdeckung könne wieder rückgängig gemacht werden.
Zudem stellte es fest, dass die heutigen Inschriften keine charakteristischen Elemente der Gebäude seien, da sie viel jünger als die Häuser selbst seien. Deren Gesamtwirkung im Stadtbild bleibe auch bei einer Abdeckung der Inschriften ungeschmälert erhalten.
Minderheit war anderer Meinung
Der Entscheid des Verwaltungsgerichts kam allerdings nicht einstimmig zustande. Eine Minderheit war der Meinung, eine Gefährdung der schutzwürdigen Häuser könne nicht ausgeschlossen werden und es seien weitere Abklärungen nötig. Dazu wollte die Minderheit den Fall an die Stadt Zürich zurückweisen, damit diese einen neuen Baubewilligungsentscheid fällt.
Der Heimatschutz bedauert den Entscheid in einer Stellungnahme. Ob er ihn ans Bundesgericht weiterziehe, werde derzeit geprüft.
Kein Platz für Rassismus
In den juristischen Streit hatte sich im letzten Sommer auch der Gemeinderat eingemischt. SVP und FDP hatten verlangt, dass die Stadt das Urteil des Baurekursgerichts akzeptiere und an den Liegenschaften Infotafeln montiere, welche Erklärungen und Hintergründe zu den Inschriften lieferten.
Dagegen wehrten sich die Ratslinke und auch der Stadtrat. «Rassismus darf im Stadtbild keinen Platz haben», sagte Hochbauvorsteher André Odermatt (SP). Der Rat lehnte das Begehren der Bürgerlichen darauf mit 59 zu 53 Stimmen ab. Danach zog die Stadt den Entscheid weiter.
Das städtische Hochbaudepartement reagierte am Donnerstag auf Anfrage erfreut über das Urteil des Verwaltungsgerichts. Sollte es rechtskräftig werden, will das Departement über das weitere Vorgehen entscheiden. Die Inschriften würden aber auf jeden Fall abgedeckt, teilt das Amt mit.
In einer frühren Version stand, es sei noch offen, ob die Inschriften abgedeckt würden oder nicht.
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