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Zürcher Regierungsrat gerügt
Verwaltungsgericht hebt Notverordnung zu Kitas auf

Für Kitas und Ausfallentschädigungen sei die Notverordnungskompetenz des Regierungsrates nicht bestimmt, sagt das Verwaltungsgericht.
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Das Zürcher Verwaltungsgericht hebt die Notverordnung des Regierungsrates auf, mit der die Ausfallentschädigung zugunsten von Kindertagesstätten während der Corona-Pandemie gesprochen wurde. Der Regierungsrat habe mit der Kita-Ausfallentschädigung seine Notverordnungskompetenz überschritten, befand das Gericht.

Wie das Verwaltungsgericht am Donnerstag mitteilte, ist die Notverordnungskompetenz auf klassische Polizeigüter beschränkt, beispielsweise Leib und Leben, Eigentum sowie Freiheit. Das Verwaltungsgericht hat darum eine gegen die Verordnung erhobene Beschwerde der Gemeinde Oberglatt gutgeheissen.

«Kein sozialer Notstand»

Der Regierungsrat hatte laut dem Verwaltungsgericht argumentiert, die Notverordnungskompetenz erlaube ihm, Notstandsmassnahmen zur Unterstützung der Volkswirtschaft zu erlassen, um einen sozialen oder wirtschaftlichen Notstand zu verhindern.

Das Gericht widerspricht aber: Der Regierungsrat habe keine Kompetenz, um allein zum Schutz vor einem sozialen oder wirtschaftlichen Notstand ohne gesetzliche Grundlage eine Verordnung zu erlassen. Da der Regierungsrat die Ausfallentschädigung für die Kitas einzig mit möglicherweise drohenden wirtschaftlichen und sozialen Folgen begründet habe, habe er gar nicht die Kompetenz zu deren Erlass gehabt.

Darüber hinaus verneint das Verwaltungsgericht auch das Vorliegen eines wirtschaftlichen oder sozialen Notstandes an sich. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es kann dagegen Beschwerde beim Bundesgericht erhoben werden. (sda)

SDA