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AboFreundin getötet
Verurteilter Adliswiler blitzt vor Bundesgericht ab

Auch nach dem Gang ans Bundesgericht in Lausanne ändert sich nichts am Urteil: Ein 64-jähriger Adliswiler bleibt im Gefängnis.
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Ein 64-jähriger Mann hat im Jahr 2017 in seiner Wohnung in Adliswil seine alkoholkranke Freundin stranguliert. Vor dem Bezirksgericht Horgen hatte der Mann einen Freispruch gefordert, aber eine 10-jährige Freiheitsstrafe erhalten. Er zog das Urteil weiter ans Zürcher Obergericht. Dieses war aber ebenso überzeugt von der Schuld des Mannes und erhöhte das Strafmass auf 12 Jahre Freiheitsentzug für vorsätzliche Tötung.

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