AboFreundin getötetVerurteilter Adliswiler blitzt vor Bundesgericht ab
Das Zürcher Obergericht hatte im Herbst einen 64-jährigen Adliswiler zu 12 Jahren Haft verurteilt. Er zog das Urteil ans Bundesgericht weiter – ohne Erfolg.
Ein 64-jähriger Mann hat im Jahr 2017 in seiner Wohnung in Adliswil seine alkoholkranke Freundin stranguliert. Vor dem Bezirksgericht Horgen hatte der Mann einen Freispruch gefordert, aber eine 10-jährige Freiheitsstrafe erhalten. Er zog das Urteil weiter ans Zürcher Obergericht. Dieses war aber ebenso überzeugt von der Schuld des Mannes und erhöhte das Strafmass auf 12 Jahre Freiheitsentzug für vorsätzliche Tötung.