Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wie ChromeSafariFirefox oder Edge um Sicherheitslücken zu vermeiden und eine bestmögliche Performance zu gewährleisten.

Zum Hauptinhalt springen

Er gab Interna weiter
Verfahren gegen Swissmem-Direktor eingestellt

«Im Unrechtsgehalt marginal»: Die Bundesanwaltschaft hat das Verfahren gegen Stefan Brupbacher eingestellt.
Jetzt abonnieren und von der Vorlesefunktion profitieren.
BotTalk

Swissmem-Direktor Stefan Brupbacher kann aufatmen. Vor gut einem Jahr nahm die Bundesanwaltschaft Ermittlungen wegen Amtsgeheimnisverletzung gegen ihn auf. Anfang November dieses Jahres stellten die Strafverfolger das Verfahren ein. Dies geht aus der Einstellungsverfügung hervor, die dieser Redaktion vorliegt.

Im November 2018 hatte Brupbacher, damals noch Generalsekretär des Wirtschaftsdepartementes, kurz vor einer Sitzung der Aussenpolitischen Kommission (APK) ein Lobbying gegen einen geheimen Antrag in der APK aufgezogen. Es wäre super, schrieb Brupbacher in einem Mail an einen Swissmem-Mitarbeiter, wenn der Verband den einen oder anderen Parlamentarier aus der CVP oder SVP aufklären könnte, dass der Antrag «desaströs» sei.

Der Swissmem-Mitarbeiter bestätigte daraufhin, dass er drei CVP-Parlamentarier diesbezüglich kontaktieren werde. Rund zwei Monate nach dem Mailwechsel übernahm Brupbacher selbst den Job des Swissmem-Direktors.

Geringe Schuld, keine Strafe

Die Bundesanwaltschaft schreibt in ihrer Einstellungsverfügung, dass Brupbacher mit seiner Intervention die Grenze des Erlaubten überschritten habe, das Verhalten des Beschuldigten erweise sich insoweit als strafrechtlich relevant. «Eine geringfügige Amtsgeheimnisverletzung» liege vor.

Allerdings, so die Bundesanwaltschaft weiter, sei diese «im Unrechtsgehalt marginal». In der Gesamtbetrachtung seien Schuld und Tatfolgen als geringfügig einzustufen, weswegen auf eine Bestrafung zu verzichten sei.

Der Fall Brupbacher geht zurück auf Recherchen dieser Redaktion. Gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz hatten die Tamedia-Zeitungen anhand von Mails gezeigt, wie bei Stellenwechseln von hochrangigen Beamten in die Privatwirtschaft unter anderem problematische Interessenkonstellationen entstehen können.

Auf Anfrage sagt Swissmem-Direktor Stefan Brupbacher zur Einstellung des Verfahrens: «Ich freue mich über den Entscheid: die Bundesanwaltschaft hat jeglichen Interessenkonflikt verneint und meine Argumentation beim Vorwurf der Amtsgeheimnisverletzung gestützt.»