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Vereitelter Telefonbetrug
Seniorin aus Meilen legt Betrügern das Handwerk

Zwei Polizisten der Kantonspolizei Zürich verhaften eine Person. Die Polizisten tragen blaue Uniformen mit der Aufschrift ’Polizei’, die Person hat Handschellen.
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Vergangenen Donnerstag erhielt eine 81-jährige Frau in Meilen einen Telefonanruf auf ihren Festnetzanschluss von einem Mann, der sich als Kriminalbeamter der Polizei ausgab. Der Unbekannte erzählte der Frau eine frei erfundene Geschichte über angebliche Ermittlungen gegen Einbrecher.

Mit mehreren Anrufen, auch von anderen unbekannten Personen, die sich als Bankangestellte oder als Staatsanwalt ausgaben, versuchten sie auf perfide Art und Weise das Vertrauen der Seniorin zu gewinnen. Sie hätten sie dazu bringen wollen, grosse Vermögenswerte von der Bank abzuheben, teilt die Kantonspolizei Zürich mit.

Seniorin wurde misstrauisch

Doch die Seniorin ahnte schon bald, dass es sich um eine Betrugsmasche handeln könnte, und meldete sich bei der Polizei. Mit den Betrügern erhielt sie noch immer den Kontakt aufrecht und gab sich ahnungslos. Mittlerweile wurde die Meilemerin per Telefon angewiesen, in ihrer Hausbank eine grosse Summe Geld abzuheben. Einen Teil davon sollte sie in Goldbarren tauschen und zur Abholung bereithalten, heisst es in der Mitteilung weiter.

Am Dienstagmorgen riefen die mutmasslichen Telefonbetrüger die Seniorin erneut an und kündigten an, das Gold und Bargeld im Wert von mehreren Zehntausend Franken abzuholen. Nach 17 Uhr erschien ein Mann und nahm das vor der Wohnungstür deponierte Paket entgegen und entfernte sich. Fahnder der Kantonspolizei Zürich observierten den bis dahin unbekannten Mann und konnten schliesslich gegen 19.30 Uhr in Olten beobachteten, wie er das Paket mit der vermeintlichen Beute einem anderen Mann übergab.

Die Fahnder verhafteten beide Männer. Beim Mann, der das Paket von Meilen nach Olten transportierte, handelt es sich um einen 54-jährigen Kosovaren. Bei dem, der es entgegennahm, um einen Schweizer im Alter von 28 Jahren. Beide Tatverdächtigen wurden nach den polizeilichen Befragungen der Staatsanwaltschaft zugeführt. Der 81-jährigen Seniorin entstand kein finanzieller Schaden.

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far