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Urteil im Femizid-Prozess Altstetten
Mann muss wegen Mordes an Ehefrau 19 Jahre ins Gefängnis

Femizid in Altstetten vor Gericht

Vor Gericht steht ein türkischstämmiger Schweizer, der seine Frau im November 2022 bestialisch abschlachtete.

Illustration: Robert Honegger
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Das Bezirksgericht Zürich hat am Freitag einen 51-jährigen Mann wegen Mordes zu neunzehn Jahren Freiheitsentzug verurteilt. Es sprach ihn schuldig, im November 2022 in Zürich-Altstetten seine 40-jährige Ehefrau mit zahlreichen Messerstichen ermordet zu haben.

Der Verteidiger hatte an der Verhandlung am Mittwoch für eine Verurteilung wegen Totschlags und eine Bestrafung mit sieben Jahren Freiheitsentzug plädiert. Der Staatsanwalt verlangte eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes.

Kameraaufnahmen als Beweismittel

Zur Tat gekommen war es am 23. November 2022 in einer Wohnung in Altstetten, in der die vierköpfige Familie seit wenigen Monaten lebte. Der bis dahin unauffällige, unbescholtene Mann hatte in den Wochen vor der Tat die fixe Idee entwickelt, die Frau betrüge ihn. Der Verdacht war unbegründet.

An jenem Tag hatte das Paar wegen der angeblichen Fremdbeziehung gestritten. Als sie ihm erklärte, sie habe genug und wolle ihn nicht mehr, ging der Beschuldigte mit einem Rüstmesser auf die körperlich weit unterlegene Frau los. Er hörte auch nicht auf, als sie sich wehrte, zu flüchten versuchte und um ihr Leben flehte. Insgesamt erlitt die Frau 24 Stich- und Schnittwunden am ganzen Körper.

Der Schweizer mit türkischen Wurzeln hatte eine Videokamera installiert, um die Frau zu überwachen. Die Kamera zeichnete Teile der Tat sowie Stimmen und Geräusche auf. Die Aufnahmen dienten im Verfahren als zentrales Beweismittel.

«Bewusstes, gezieltes Vorgehen»

Es sei unbestritten, dass der Beschuldigte den Tod der 40-Jährigen verursacht und dabei vorsätzlich gehandelt habe, sagte der Richter in der Urteilsbegründung. Dabei sei er skrupellos und grausam vorgegangen. Die Aufnahmen machten das «bewusste, gezielte Vorgehen» des Beschuldigten deutlich. Während der Tat habe er mit seinem Opfer gesprochen, habe auch kleine Pausen eingelegt.

Nach der Tat legte sich der Mann neben das verblutende Opfer. Als die gemeinsamen Kinder vom Spielen draussen heimkamen, rammte er sich das Messer selbst in den Bauch. Zu seiner Tochter sagte er, nicht er sei schuld, sondern die Mutter.

Der Verteidiger hatte geltend gemacht, sein Mandant habe in entschuldbarer, heftiger Gemütsbewegung gehandelt. In den Monaten zuvor habe er sich stark verändert und psychische Auffälligkeiten gezeigt; während der Tat habe er sich nicht unter Kontrolle gehabt. Das liess das Gericht nicht gelten. Gemäss psychiatrischem Gutachter war die Schuldfähigkeit des Mannes nicht vermindert. «Auch krankhafte Eifersucht» mache die Gemütsbewegung nicht entschuldbar. Es handle sich klar um Mord. Der Beschuldigte habe aus nichtigem Anlass und krass egoistisch gehandelt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann ans Obergericht des Kantons Zürich weitergezogen werden.

SDA/leu