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AboUrteil zur Pfefferspray-Attacke in Winterthur
Die Angreifer müssen nicht ins Gefängnis

Ein Pfefferspray in "Alarmbereitschaft", aufgenommen am Donnerstag, 8. August 2002 in Zuerich. Eine Woche nach den Gewaltverbrechen an zwei jungen Frauen ist die Nachfrage nach Peffersprays in den letzten Tagen gestiegen, wie am Donnerstag, 8. August 2002 bekannt gegeben wurde. (KEYSTONE/Eddy Risch)
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Sie hätten aus Notwehr gehandelt, sagten die beiden jungen Männer am Mittwoch vor dem Bezirksgericht Winterthur. Der Schweizer und der Neuseeländer waren wegen Angriffs, versuchter schwerer Körperverletzung beziehungsweise einfacher Körperverletzung angeklagt. Sie behaupteten, die Taten seien nötig gewesen, um einen 32-jährigen Buspassagier zu stoppen.

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