AboUrteil zur Pfefferspray-Attacke in WinterthurDie Angreifer müssen nicht ins Gefängnis
Dass der Mann am Ende brannte, habe er nicht beabsichtigt, sagte der Pfefferspray-Angreifer vor Gericht. Er muss sich einer ambulanten Therapie unterziehen.
Sie hätten aus Notwehr gehandelt, sagten die beiden jungen Männer am Mittwoch vor dem Bezirksgericht Winterthur. Der Schweizer und der Neuseeländer waren wegen Angriffs, versuchter schwerer Körperverletzung beziehungsweise einfacher Körperverletzung angeklagt. Sie behaupteten, die Taten seien nötig gewesen, um einen 32-jährigen Buspassagier zu stoppen.