AboCorona in Zürcher GefängnissenUngleichbehandlung der Gefangenen: Pöschwies passt Quarantäneregeln an
Neu können Mitarbeiter in der Justizvollzugsanstalt nach fünf Tagen Quarantäne zurückkehren. Die Gefangenen müssen zehn Tage absitzen. Das sorgt für Unmut.
Die neuen BAG-Regeln zur Isolation und Quarantäne werden seit dieser Woche auch in der Zürcher Justizvollzugsanstalt Pöschwies umgesetzt. Mitarbeitende, die wegen Corona in Isolation oder Quarantäne gehen müssen, können nach fünf Tagen wieder zurück an den Arbeitsplatz. Dies hat die Gefängnisleitung entschieden. So habe man eher die Gewähr, einen geregelten Anstaltsbetrieb aufrechterhalten zu können, falls es zu mehreren Personalausfällen kommen sollte, schreibt Rebecca de Silva, Sprecherin von Justiz und Wiedereingliederung (Juwe).