Fakten zum Corona-ZertifikatUngeimpft in die Beiz – was muss ich tun?
Seit Montag gilt im Restaurant, im Fitnesscenter und bei vielen Veranstaltungen: Zutritt nur mit Corona-Pass. Dafür braucht man aber nicht geimpft zu sein – Test genügt. Das sollten Sie dabei beachten.
Ich bin nicht geimpft und möchte mich für das Zertifikat testen lassen. Was muss ich tun?
Für ein Covid-Zertifikat brauchen Sie einen negativen Antigen-Schnelltest oder einen PCR-Test. Diese Tests können in Testzentren, Spitälern, Arztpraxen oder Apotheken gemacht werden – das ist je nach Kanton und Ortschaft unterschiedlich. Die Corona-Selbsttests für zu Hause berechtigen nicht zum Zertifikat. Bei einem Antigen-Schnelltest erhält man innert etwa 20 Minuten ein Resultat. Bei einem PCR-Test dauert es in der Regel mindestens 24 Stunden, bis ein Ergebnis vorliegt.
Wie wird das – negative – Testresultat zu einem Zertifikat, und wie lange ist es gültig?
Ganz wichtig: Sagen Sie bei der Probeentnahme, dass Sie den Test für das Zertifikat brauchen. Und nehmen Sie einen amtlichen Ausweis zum Test mit, zudem ihre Krankenkassenkarte.
Wenn Sie in einer Apotheke oder einem Testzentrum einen Antigen-Schnelltest machen, erhalten Sie das Zertifikat mit QR-Code per E-Mail oder vor Ort als Ausdruck. Diesen können Sie mit der «Covid Certificate»-App scannen, sodass das Zertifikat auf Ihrem Handy gespeichert ist. Dieses Zertifikat ist ab Probenentnahme 48 Stunden gültig.
Für den PCR-Test wird die Probe in der Regel von einem externen Labor untersucht. Sie erhalten das Zertifikat per E-Mail oder als Ausdruck. Das Labor kann das Zertifikat aber auch direkt an die App übermitteln. Dazu müssen Sie in der App einen «Transfer Code» generieren und diesen dem Labor mitteilen. Der PCR-Test ist ab Probeentnahme 72 Stunden gültig.
Gibt es das Zertifikat nur mit App?
Nein: Das Zertifikat ist im Wesentlichen ein fälschungssicherer QR-Code. Er ist als Ausdruck auf Papier gültig oder eben in der «Covid Certificate»-App. Die App kann kostenlos heruntergeladen werden: im Apple App Store, im Google Play Store sowie in der Huawei AppGallery. (Wie das Zertifikat aufs Handy kommt, sehen Sie in diesem Video.)
So oder so: Das Zertifikat ist nur zusammen mit einem Ausweis gültig. Das kann die Identitätskarte sein, der Pass, Führerausweis, eine Aufenthaltsbewilligung, ein Studentenausweis oder der Swisspass.
Wie viel kosten die Tests?
Bis zum 30. September zahlt der Bund für die Tests. Die Abrechnung erfolgt über die Krankenkassenkarte. Nachher werden Schnelltests für Personen ohne Symptome vom Bund nicht mehr vergütet. Ein Antigen-Schnelltest kostet rund 54 Franken, ein PCR-Test rund 160 Franken – die Preise können stark variieren, erkundigen Sie sich.
Warum werden die Tests ab 1. Oktober kostenpflichtig?
Der Bundesrat argumentiert so: Alle Personen, die sich impfen lassen können und möchten, konnten das inzwischen kostenlos tun. Die Allgemeinheit soll nun nicht mehr für die Testkosten von impfunwilligen Personen aufkommen müssen, die ein Zertifikat zum Besuch einer Veranstaltung erwerben wollen.
Die Möglichkeit, sich kostenlos impfen zu lassen, besteht weiterhin, und ein rascher Zugang zur Impfung ist gesichert. Für Personen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht vollständig impfen lassen können, werden die Antigen-Schnelltests weiterhin bezahlt. Dasselbe gilt für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren.
Ich habe Corona-Symptome. Muss ich mich testen lassen und das auch noch selber zahlen?
Wer Symptome oder einen engen Kontakt zu einem bestätigten Fall hat, soll sich dringend testen lassen, heisst es beim Bundesamt für Gesundheit (BAG). Der Bund übernimmt in diesem Fall die Testkosten – auch nach dem 1. Oktober. Allerdings berechtigt das Resultat in diesem Fall nicht für den Covid-Pass. So will der Bundesrat verhindern, dass Schlaumeier die Kostenpflicht umgehen, indem sie Symptome vortäuschen.
Besucher von Gesundheitseinrichtungen können sich ebenfalls weiterhin kostenlos testen lassen. Aber auch hier gibt es kein Zertifikat.
Ich bin schon geimpft, habe aber Symptome. Soll ich mich testen lassen?
Das Bundesamt für Gesundheit empfiehlt Geimpften mit Symptomen, einen PCR-Test oder mindestens einen Antigen-Schnelltest zu machen. Das gilt auch für Geimpfte, die aufgrund eines engen Kontaktes mit einer infizierten Person von ihrem Wohnkanton alarmiert werden. Die Kosten übernimmt in diesen Fällen der Bund.
Diese Regeln gelten, da eine Impfung nie einen hundertprozentigen Schutz garantiert. Es ist nicht ganz ausgeschlossen, dass Sie sich trotz der Impfung mit dem neuen Coronavirus anstecken. Mit der Covid-19-Impfung sind Sie aber sehr gut vor einem schweren Krankheitsverlauf geschützt.
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