AboWegweisendes Urteil im Kanton ZürichUmkleiden ist kein Hobby
Das Spital Bülach muss neun Mitarbeitenden die Zeit in der Garderobe rückwirkend vergüten, so hat es das Arbeitsgericht entschieden. Es könnte ein Urteil mit Folgen sein.
«Arbeiten Sie gerne gratis?» Das sagt Rechtsanwalt und AL-Kantonsrat Markus Bischoff auf die Frage, weshalb die Spitalangestellten unbedingt für die Zeit bezahlt werden müssen, in der sie sich umziehen.