Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wie ChromeSafariFirefox oder Edge um Sicherheitslücken zu vermeiden und eine bestmögliche Performance zu gewährleisten.

Zum Hauptinhalt springen

Uetiker Gymi-Provisorium könnte sich verzögern

Auf der Riedstegwiese in Uetikon soll bis zum Schuljahr 2018/19 eine provisorische Mittelschule für rund 500 Schüler entstehen.
Jetzt abonnieren und von der Vorlesefunktion profitieren.
BotTalk

Ein bisschen hatte der Uetiker Gemeinderat gezittert: Ob die Stimmbevölkerung die Umzonung der Riedstegwiese im Dorfzentrum gutheissen und damit den Weg für das zehnjährige Gymi-Provisorium ebnen würde, war vor der Gemeindeversammlung im Dezember ungewiss. Die Stimmberechtigten sagten dann aber so deutlich Ja, dass nicht einmal eine Auszählung nötig war. Und der Regierungsrat sprach kurz darauf 18,2 Millionen Franken für das Provisorium, das die Zürcher Gymnasien entlasten soll, bis die neue Mittelschule am definitiven Uetiker Standort am See gebaut ist.

Doch nun erhält die Planung für das Provisorium einen Dämpfer – von unerwarteter Seite. SVP-Kantonsrat Hans-Peter Amrein (Küsnacht) hat beim Bundesgericht eine Stimmrechtsbeschwerde eingereicht. Er ist der Ansicht, dass der Regierungsrat die Legislative, also den Kantonsrat, übergangen hat.

Wer darf das Geld sprechen?

«Der Regierungsrat masst sich Kompetenzen an, die er nicht hat», sagt Amrein. Seine Beschwerde habe rechtsstaatliche Gründe. Sie richte sich nicht gegen das Provisorium in Uetikon an sich. Auch stelle er nicht infrage, dass es im Kanton mehr Schulraum brauche.

Unklar bleibt vorerst, welche Auswirkungen die Beschwerde auf die Planungsarbeiten hat. Amrein hat aufschiebende Wirkung beantragt. Geht das Bundesgericht darauf ein, dürfte sich die Projektierung des Provisoriums wohl verzögern – und damit auch die Eröffnung der Schule.

Weder der Regierungsrat noch die Bildungs- noch die Baudirektion konnten sich gestern dazu äussern, weil die Beschwerde noch nicht eingegangen war. Überrascht zeigte sich auch die Gemeinde Uetikon. Aufgrund der Unklarheiten verzichtete Gemeindepräsident Urs Mettler (parteilos) aber vorerst auf eine Stellungnahme.

Eine Frage der Definition

Die Frage, ob der Regierungsrat den Kredit für das Provisorium in Eigenregie sprechen kann oder ob der Kantonsrat – und im Falle eines Referendums sogar die Stimmberechtigten – mitreden dürfen, hängt davon ab, wie die Ausgaben eingestuft werden.

Der Regierungsrat geht davon aus, dass es sich um gebundene Ausgaben handelt, was ihn dazu ermächtige, das Geld selber zu sprechen. Amrein widerspricht dieser Auffassung. Es handle sich um eine neue Ausgabe, die nicht in die Zuständigkeit des Regierungsrats falle.