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AboBezirksgericht Bülach
Übereifriger Abschlepper muss für fast vier Jahre ins Gefängnis

Nicht immer kommt der Abschleppdienst – wie hier am Gotthard – als Unterstützung in der Not. Einige Firmen haben sich auf das Abschleppen falsch parkierter Fahrzeuge spezialisiert.
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Wer unerlaubt auf privatem Grund parkiert, muss stets damit rechnen, dass sein Fahrzeug abgeschleppt wird. Viele Inhaberinnen und Inhaber von Privatparkplätzen haben Vereinbarungen mit Abschleppdiensten. Ein heute 40-jähriger Abschleppunternehmer erfüllte seine Mission eifrig. Von 2015 bis 2020 fuhr er quer durch den Kanton Zürich zu den Parkplätzen seiner Auftraggebenden. Er nahm Fahrzeuge sofort mit, oft auch ohne konkreten Auftrag und selbst dann, wenn diese nicht störten, also beispielsweise nachts und sonntags.

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