AboBezirksgericht BülachÜbereifriger Abschlepper muss für fast vier Jahre ins Gefängnis
Lange liess man ihn gewähren. Nun muss ein Unterländer Abschleppunternehmer 3 Jahre und 9 Monate ins Gefängnis, unter anderem wegen Nötigung und Erpressung.
Wer unerlaubt auf privatem Grund parkiert, muss stets damit rechnen, dass sein Fahrzeug abgeschleppt wird. Viele Inhaberinnen und Inhaber von Privatparkplätzen haben Vereinbarungen mit Abschleppdiensten. Ein heute 40-jähriger Abschleppunternehmer erfüllte seine Mission eifrig. Von 2015 bis 2020 fuhr er quer durch den Kanton Zürich zu den Parkplätzen seiner Auftraggebenden. Er nahm Fahrzeuge sofort mit, oft auch ohne konkreten Auftrag und selbst dann, wenn diese nicht störten, also beispielsweise nachts und sonntags.