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Unia wirft Uber «Millionenbetrug» vor

Im Durchschnitt verdient ein Uber-Fahrer in der Schweiz 26.81 Franken pro Stunde. (Symbolbild) Foto: David Paul Morris (Getty Images)
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Die Gewerkschaft Unia verschärft die Tonart gegenüber dem Fahrdienstvermittler Uber. Ihre Kritik hat sich bislang darauf konzentriert, dass Uber seine Fahrer nicht als Angestellte anerkennt und stattdessen in die Scheinselbstständigkeit zwingt. Nun hält die Unia dem umstrittenen US-Konzern vor, den Fahrern seit seinem Markteintritt in die Schweiz 2013 eine Millionensumme vorenthalten zu haben.

Wie Roman Künzler, Unia-Verantwortlicher für Logistik & Transport, am Dienstag vor Medienvertretern ausführte, bleibe Uber jedem Chauffeur und jeder Chauffeuse hierzulande 3500 bis 5500 Franken pro Monat schuldig. Am stärksten ins Gewicht fällt, dass Uber keinen Auslageersatz leistet. Dieser umfasst Kilometerkosten, Ausgaben für Reinigung und Instandhaltung des Autos oder Handykosten. Künzler schätzt den Auslageersatz – den jeder andere Taxibetreiber zahlt – bei einem Vollzeitpensum von angenommenen 45 Stunden auf monatlich 2000 bis 2500 Franken.

Auch zahle Uber keine existenzsichernden Löhne – sie sind aber laut Arbeitsgesetz Voraussetzung dafür, dass man Beschäftigte auf Provisionsbasis entlöhnen darf, wie das der Fahrdienstvermittler tut. Laut Künzler erzielt ein Uber-Fahrer bei einem Vollzeitpensum monatliche Einnahmen von 2500 bis 4500 Franken (nach Abzug der Abgaben an Uber). Als existenzsichernden Lohn in Städten wie Genf oder Zürich erachtet der Gewerkschafter 4500 Franken. Gemessen daran, ergebe sich für die allermeisten Fahrer eine «Lohnlücke» von 500 bis 2000 Franken.

Weckruf an die Behörden

Berücksichtigt man ferner, dass Uber kein Ferien- und Feiertaggeld, keine Zuschläge für Sonntags- und Nachtarbeit und keine Arbeitgeberbeiträge für die Sozialversicherungen zahlt, ergibt sich die besagte Summe von bis zu 5500 Franken, die der US-Konzern jedem Schweizer Fahrer Monat für Monat vorenthält. «Diese Beträge sind vor Arbeitsgericht auf fünf Jahre rückwirkend einklagbar», sagte Künzler.

«Die Fahrerinnen und Fahrer wurden um bis zu einer halben Milliarde Franken betrogen, seit Uber in der Schweiz aktiv ist.»

Roman Künzler, Unia-Verantwortlicher für Logistik & Transport

Ausgehend von 1500 Vollzeitstellen bei Uber in der Schweiz – aus Künzlers Sicht eine konservative Schätzung –, entzieht der Plattformbetreiber seinen Fahrern jährlich 63 bis 99 Millionen Franken pro Jahr. «Das heisst», so der Unia-Vertreter, «die Fahrerinnen und Fahrer wurden um bis zu einer halben Milliarde Franken betrogen, seit Uber in der Schweiz aktiv ist.»

Damit nicht genug: Die Sozialversicherungen müssen nach Künzlers Berechnungen jährlich rund 20 Millionen Franken ans Bein streichen. Das betrifft nicht nur Ubers Arbeitgeberbeiträge, sondern auch die Abgaben der Fahrer. Denn solange Letztere gezwungen würden, schwarz zu arbeiten, bezahle auch niemand Sozialversicherungsbeiträge, wie Künzler ausführte.

«Wir sind überzeugt, dass ohne Arbeitsverpflichtung auch kein Arbeitsverhältnis bestehen kann.»

Uber-Mitteilung

Angesichts dieser finanziellen Dimensionen sieht Unia-Präsidentin Vania Alleva die Behörden von Bund und Kantonen in der Pflicht. Besonders gefordert sei in Sachen Uber das Staatssekretariat für Wirtschaft, so Alleva, «weil es sich um ein schweizweites Problem handelt». Doch auch die kantonalen Arbeitsämter – namentlich in Zürich, der Waadt sowie in den beiden Basel, wo Uber tätig ist – müssten aktiv werden: An ihnen sei es, festzustellen, dass ein Betrieb dem Arbeitsgesetz unterstehe. Anfang November hatte der Kanton Genf ein Verbot gegen Uber erlassen, weil das Unternehmen seinen gesetzlichen Verpflichtungen als Arbeitgeber nicht nachkommt.

Uber beharrt demgegenüber auf dem Standpunkt, dass die eigenen Fahrer ihre Arbeit als Selbstständige verrichten würden. «Wir sind überzeugt, dass ohne Arbeitsverpflichtung auch kein Arbeitsverhältnis bestehen kann», hiess es in einer vom Unternehmen gestern verbreiteten Mitteilung. Uber mache keine Vorgaben darüber, wann, wo , für wie lange und wie oft ein Fahrer tätig sein solle.