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Tschetschenen-Familie darf nicht zurück nach Kilchberg

Das Selfie schossen die beiden Töchter der Familie M., Marha (vorne links) und Linda (vorne rechts) bei einer privaten Abschiedsfeier vor ihrer Ausschaffung im Juni des letzten Jahres.
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Die sechsköpfige Familie galt als gut integriert in Kilchberg. Selbst die Behörden gestanden das den Tschetschenen zu. Dennoch wurden sie im Sommer 2016 ausgewiesen, nachdem das Asylgesuch des Vaters abgelehnt worden war. Nach vier Jahren mussten sie die Schweiz verlassen. Mithilfe des Unterstützungsvereins «Hierzuhause» und eines Anwalts versucht die Familie eine Aufenthaltsbewilligung auf juristischem Weg zu erreichen. Doch am Mittwoch erreichte sie die Hiobsbotschaft des Zürcher Migrationsamts.

Im Gesuch der Familie seien «keine wesentlichen Dokumente eingereicht oder Tatsachen geltend gemacht worden, die nicht bereits im Zeitpunkt des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Februar 2016 bekannt gewesen wären». Entsprechend lehnt das Migrationsamt das Gesuch ab. Dies in Absprache mit dem Staatssekretariat für Migration, welches die Rückkehr der Familie in die russische Teilrepublik weiterhin als zumutbar einschätzt.

Kinderrechte nicht verletzt

Im 18-seitigen Gesuch der Familie wird vor allem die Konvention der Rechte der Kinder (KRK) angesprochen. Diese sei auch für das Zürcher Migrationsamt verbindlich, wie dessen Chef Urs Betschart betont. Doch «auch wenn es um Kinder geht, kann einem Gesuch nicht automatisch zugestimmt werden, zumal aus der Konvention keine Aufenthaltsansprüche abgeleitet werden können». Auch in Asylverfahren komme es öfters vor, dass ganze Familie betroffen sind,, so Betschart. Die Argumente der Familie reichten für eine Bewilligung nicht aus, erklärt er.

Das Gesuch wurde im Namen der älteren drei Kinder gestellt. Diese seien im Asylverfahren nicht ausreichend angehört worden, rügte der Anwalt der Familie. Zudem seien die drei Kinder in Kilchberg sozialisiert und durch die Ausschaffung entwurzelt worden.

Noch ist für die «Kilchberger Tschetschenen» nicht alles vorbei. Gegen den Entscheid des Migrationsamts kann Rekurs bei der Sicherheitsdirektion eingereicht werden. Der juristische Weg könnte bis ans Bundesgericht führen. Martin Jäggi, Anwalt der Familie, findet diesen Weg unumgänglich. Das Amt habe die Interessen der Kinder nicht berücksichtigt. Er müsse das weitere Vorgehen aber noch mit dem Verein und der Familie absprechen.