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New York
Bundesgericht bestätigt Trump-Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs

(FILES) Former US President Donald Trump leaves Trump Tower for Manhattan federal court for the second defamation trial against him, in New York City on January 17, 2024. A federal appeals court on December 30, 204 upheld a jury verdict ordering President-elect Donald Trump to pay $5 million for sexually abusing and defaming writer E. Jean Carroll. A New York jury found after a nine-day civil trial last year that the former president had sexually abused Carroll at a Manhattan department store in 1996. (Photo by Charly TRIBALLEAU / AFP)
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Ein US-Bundesgericht hat ein Zivilurteil gegen den künftigen US-Präsidenten Donald Trump wegen sexuellen Missbrauchs bestätigt. Das geht aus einem veröffentlichten Gerichtsdokument hervor. Eine New Yorker Geschworenenjury hatte es vergangenes Jahr als erwiesen angesehen, dass Trump die US-Autorin E. Jean Carroll 1996 in einem New Yorker Nobelkaufhaus angegriffen, sexuell missbraucht und später verleumdet hatte. Er wurde zu einer Entschädigung in Höhe von fünf Millionen US-Dollar verurteilt. Trump reichte daraufhin einen Berufungsantrag ein.

Der Mitte der 1990er Jahre noch nicht als Politiker tätige Immobilienunternehmer hat die Anschuldigung stets zurückgewiesen. Strafrechtlich sind die Vorwürfe verjährt, zivilrechtlich stand der heute 81-jährigen Carroll der Rechtsweg jedoch offen. Die Jury wertete den Vorfall 2023 als sexuellen Missbrauch, Carrolls Vorwurf einer Vergewaltigung durch Trump sah sie nicht als belegt an.

Bundesgericht sieht keine Verfahrensfehler

Das Bundesgericht in New York wies den Berufungsantrag Trumps, der am 20. Januar seine zweite Amtszeit als US-Präsident antritt, nun zurück. Zur Begründung hiess es, dass der 78-Jährige nicht habe beweisen können, dass das Bezirksgericht bei der Urteilsfindung einen Fehler gemacht habe. Auch seien seine Rechte nicht so beeinträchtigt worden, dass ein neues Verfahren gerechtfertigt wäre.

Das Gericht wertete auch den Einsatz von Zeugenaussagen von Frauen, die Trump ebenfalls sexuelle Übergriffe vorwarfen, in dem Zivilverfahren als gerechtfertigt – ebenso wie die Nutzung einer alten Tonaufnahme, in der sich Trump anzüglich und herabwürdigend über Frauen äusserte und darüber, dass man Frauen auch an ihren Genitalien anfassen könne, wenn man es wolle und ein Star sei wie er. All das belege ein Muster seines Verhaltens.

Trump-Anwälte kündigen weitere Berufungen an

Ein Sprecher Trumps kündigte Medienberichten zufolge weitere Berufungen an und sprach von einer politischen Instrumentalisierung des Justizsystems. Trump hatte bereits 2023 verkündet, dass er den Prozess für einen Betrug und eine politisch motivierte «Hexenjagd» halte. Carrolls Anwältin teilte US-Medien zufolge mit, dass sie und Caroll sehr erfreut über die Entscheidung seien.

Im Januar dieses Jahres hatte ein Geschworenengericht Carroll in einem zweiten Verleumdungsprozess eine weitere Entschädigungszahlung in Höhe von gut 83 Millionen Dollar für Äusserungen zugesprochen, die Trump während seiner ersten Amtszeit als Präsident über sie gemacht hatte. Auch dagegen hatte Trump Berufung eingelegt, die Entscheidung steht noch aus.

DPA/chk