AboBezirksgericht ZürichTramchauffeur wartete drei Jahre auf seine Gerichtsverhandlung
Ein VBZ-Tramchauffeur soll trotz Kollisionsgefahr nicht angehalten haben. Davon kann laut Bezirksgericht keine Rede sein.
Hätte der Beschuldigte das Ganze nicht noch eine Woche hinauszögern können, indem er sich beispielsweise krankmeldet? Denn nächste Woche, am 30. November, wäre die ganze Angelegenheit verjährt. Die Frage, wer Schuld hat und ob überhaupt jemand schuldig ist, hätte sich von selbst erledigt. Aber nein. «Ich habe nichts falsch gemacht», sagt der VBZ-Tramchauffeur, der in wenigen Tagen seinen 55. Geburtstag feiern kann, vor Gericht.