Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wie ChromeSafariFirefox oder Edge um Sicherheitslücken zu vermeiden und eine bestmögliche Performance zu gewährleisten.

Zum Hauptinhalt springen

Tötungsdelikt im Zürcher Kreis 3
15-Jähriger soll Nachbarn mit Messer tödlich verletzt haben

Familie und Freunde des Todesopfers haben eine provisorische Gedenkstätte für den Getöteten errichtet.
Jetzt abonnieren und von der Vorlesefunktion profitieren.
BotTalk

Fünf Kinder stehen vor einer mit vielen Kerzen und Blumen geschmückten Gedenkstätte in Zürich-Wiedikon und halten inne. Ein Junge kommt hinzu und sagt zu seinen Freunden: «Da ist der Mann gestorben.»

Kurz darauf legen vier junge Männer Blumensträusse zum Gedenken an das 45-jährige Opfer nieder. Anteilnahme und Betroffenheit im Friesenbergquartier am Tag nach dem gewaltsamen Tod des dreifachen Familienvaters sind gross.

«Beliebt und geschätzt»

«Es ist sehr hart und unglaublich. Er war so ein guter und lieber Mensch, immer hilfsbereit und freundlich«, sagt ein Anwohner. Der Getötete sei in der Nachbarschaft wegen seines offenen und sympathischen Gemüts beliebt und geschätzt gewesen. «Wenn es Streit gab, dann ist er rasch zur Stelle gewesen und hat versucht zu schlichten.»

Als eine junge Frau mit Tränen in den Augen an der Gedenkstätte vorbeigeht, sagt ein Anwohner zu ihr: «Du musst jetzt stark sein für deinen Vater.» Der Getötete hinterlässt eine Frau, zwei Söhne und eine Tochter. Viele Menschen fragen sich, warum der aus dem Libanon stammende Familienvater sterben musste.

Tatverdächtiger ist 15 Jahre alt

Kurz vor 14 Uhr war es am Donnerstag zu einem Streit in dem Mehrfamilienhaus gekommen, das in den 1960er-Jahren von einer städtischen Stiftung für kinderreiche Familien gebaut worden war. «Ich habe Schreie aus dem Treppenhaus gehört und zuerst an streitende Kinder gedacht», sagt ein Anwohner.

Die Polizei sperrte den Tatort am Donnerstag grossräumig ab.

Laut übereinstimmenden Schilderungen von Zeugen und Ersthelfern soll ein 15-jähriger Eritreer im Treppenhaus seine Mutter mit einem Messer bedroht haben. Als der 45-jährige Nachbar dazwischengegangen sei und habe schlichten wollen, habe der Jugendliche auf ihn eingestochen. Die zuständige Oberjugendanwaltschaft bestätigt auf Anfrage das Alter des Tatverdächtigen. Wegen der laufenden Untersuchung könne sie keine weiteren Angaben machen.

Ein weiterer Verletzter

Der stark blutende, schwer verletzte Mann sei dann aus eigener Kraft drei Stockwerke die Treppe hinuntergerannt und habe um Hilfe geschrien. «Mit einem Handtuch habe ich versucht, die blutende Wunde am Hals zu stoppen», sagt ein Helfer und beginnt zu weinen. Ein weiterer Ersthelfer versuchte den bewusstlosen Mann minutenlang wiederzubeleben. Dabei soll der 15-jährige Tatverdächtige nach Angaben von Augenzeugen mehrere Helfer attackiert haben.

Die Kantonspolizei Zürich bestätigt, dass im Zusammenhang mit dem Tötungsdelikt ein weiterer Mann verletzt wurde. Wie schwer, konnte sie auf Nachfrage nicht sagen. »20 Minuten« berichtete, dass ein junger Helfer, der dem Opfer seine Jacke zur Blutstillung gegeben habe, von dem 15-Jährigen leicht verletzt worden sei.

Tatverdächtiger mit Sohn von Opfer befreundet

Der Schwerverletzte wurde laut Polizei in kritischem Zustand ins Spital gebracht, wo er wenig später verstarb. Kurz darauf konnte die Stadtpolizei den 15-Jährigen nahe dem Tatort festnehmen.

Die Gedenkstätte befindet sich vor dem Wohnhaus, in dem sich die tödlichen Stichverletzungen ereigneten.

«Der Jugendliche hat immer ein Klappmesser bei sich getragen und ist kein guter Mensch gewesen», sagen zwei Anwohner über den Tatverdächtigen. Dieser sei mit einem der beiden Söhne des Opfers befreundet gewesen und habe bei der Familie öfter Zeit verbracht.

Sollte der 15-Jährige rechtskräftig verurteilt werden, drohen ihm aufgrund seines jugendlichen Alters laut Jugendstrafrecht maximal zwölf Monate Gefängnis. Ist seine notwendige Erziehung und Behandlung im bisherigen familiären Umfeld nicht gewährleistet, kann eine Unterbringung in einer offenen oder einer geschlossenen Erziehungs- oder Behandlungseinrichtung angeordnet werden. Dies gilt als die schärfste Form einer Schutzmassnahme für jugendliche Straftäter. Für den 15-Jährigen gilt die Unschuldsvermutung.