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Bezirksgericht Meilen
Haushälterin von Ex-CS-Chef Thiam freigesprochen

(FILES) This file photo taken on January 23, 2016 shows Credit Suisse CEO Tidjane Thiam during a session of the World Economic Forum annual meeting in Davos.
Credit Suisse posted on February 4, 2016 a net loss of 2.9 billion francs ($2.9 billion, 2.6 billion euros) for 2015 as it wrote down the value of its assets and booked charges as Switzerland's number two bank seeks to overhaul its business. The bank's new boss Tidjane Thiam announced last year the bank would axe thousands of jobs and raise billions in fresh capital as it strengthens its balance sheet and pivots its focus towards Asia. / AFP / FABRICE COFFRINI
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Das wollte sich Tidjane Thiam nicht gefallen lassen. Eine ehemalige Hausangestellte des Ex-Chefs der früheren Credit Suisse soll laut Anklage versucht haben, ihn um über eine halbe Million Franken zu erpressen.

Anstatt zu bezahlen, schaltete er jedoch die Polizei ein, weshalb sich die 43-jährige Rumänin am Dienstag vor dem Bezirksgericht Meilen verantworten musste. Um sich vor den Blicken und Kameras der zahlreichen Medienvertreter zu schützen, erschien sie mit Hut, Sonnenbrille und Maske. Sowohl Thiam als auch sein Anwalt verzichteten derweil auf eine Teilnahme.

Im Zentrum der Verhandlung stand eine Mail, welche die Haushälterin im März 2021 schickte. Darin soll die Frau verlangt haben, dass Thiam ihr 587’000 Franken bezahlen solle. Dies für die Beilegung eines Rechtsstreits. Gemeint war damit ein inzwischen abgeschlossener Zivilprozess, bei dem es um die Arbeitsbedingungen in Thiams Villa in Herrliberg ging.

Anklage wegen versuchter Nötigung

Falls Thiam den Betrag nicht bezahle, soll die Ex-Angestellte angedeutet haben, dass sie andere Parteien über Missstände in Bezug auf die Arbeitsbedingungen informieren könnte, heisst es in der Anklage weiter. So nannte die Frau Gewerkschaften und das Internationale Olympische Komitee (IOK), in das Tidjane Thiam 2019 gewählt worden war. Sie wolle ihm aber «nicht schaden», weshalb sie den Vergleichsvorschlag mache.

Die Staatsanwaltschaft sah in diesem Vorgehen eine versuchte Nötigung, eventuell sogar eine versuchte Erpressung. Sie forderte deshalb eine bedingte Freiheitsstrafe von sieben Monaten sowie eine Busse von 1200 Franken. Auf den eventualen Vorwurf der versuchten Erpressung trat das Bezirksgericht Meilen nicht ein.

Herrliberg, Tidjane Thiam hat seine Villa an der Busenhardstr. 28 verkaufen können. 2.8.2022  Bild: Sabine Rock

In Bezug auf die versuchte Nötigung erzählte die Beschuldigte vor Gericht aber eine völlig andere Version. «Es ging mir nie ums Geld», sagte sie der Richterin. Sie habe die E-Mail damals geschrieben, um mit ihrem früheren Arbeitgeber aussergerichtlich eine «friedliche Lösung» zu finden. «Ich wollte nie jemandem schaden.»

«Straflose Druckausübung»

Wie ihr Verteidiger vor Gericht hervorhob, hatte die Beschuldigte die Mail auch nie direkt an den Privatkläger gesendet. «Die Nachricht ging an eine Assistentin, die als Vermittlerin hätte fungieren sollen», sagte er. Die Nachricht habe die Assistentin erst auf Thiams expliziten Befehl weitergeleitet.

«Das Strafverfahren hätte schon seit langem eingestellt werden müssen», plädierte der Verteidiger weiter und forderte einen Freispruch sowie eine Genugtuung. Seine Mandantin habe bei Thiam rund um die Uhr arbeiten müssen, was letztendlich in einem Nervenzusammenbruch resultiert habe. Als die Haushälterin Thiam dann darum gebeten hatte, die vertraglichen Arbeitsbedingungen einzuhalten, wurde ihr 2019 gekündigt. Diese Kündigung sei im September 2023 als missbräuchliche «Rachekündigung» eingestuft worden.

Dass die Beschuldigte im März 2021 geschrieben habe, dass eine Information des IOK über den Zivilprozess im Raum stehe, sei keine Drohung gewesen, sagte der Anwalt. «Es war maximal eine straflose Druckausübung.» Zudem sei ihr nach dem Zivilprozess tatsächlich ein Betrag von mehreren Hunderttausend Franken zugesprochen worden. Auch wenn Thiam diesen Betrag laut dem Anwalt bis heute nicht bezahlt habe.

Vollumfänglicher Freispruch

Das Bezirksgericht Meilen schien diese Argumentation überzeugt zu haben. So sprach es die 43-jährige Rumänin vollumfänglich frei. Ihr wird zudem eine Genugtuung von 2000 Franken zugesprochen. «Nötigung setzt die Androhung eines ernstlichen Nachteils voraus», erklärte die Einzelrichterin.

Dieser sei im vorliegenden Fall nicht gegeben. «Es ist auszuschliessen, dass der Privatkläger ihr in der damaligen Situation über eine halbe Million Franken überwiesen hätte, um eine Benachrichtigung des IOK zu verhindern.» Insbesondere da Thiam das IOK von sich aus über den Zivilprozess informiert habe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und könnte ans Obergericht weitergezogen werden.

Andere Ambitionen

Tidjane Thiam war von 2015 bis 2020 Vorsitzender der Geschäftsleitung der Credit Suisse, die im Frühling 2023 von der UBS übernommen wurde. Im Februar 2020 musste er bei der Grossbank gehen, nachdem die Bespitzelungsaffäre um Topbanker und Nachbar Iqbal Khan monatelang für Schlagzeilen gesorgt hatte. 2022 kehrte er in die Elfenbeinküste zurück, sein Haus in Herrliberg verkaufte er.

Inzwischen stehen für den französisch-ivorischen Doppelbürger ganz andere Ambitionen im Vordergrund: Im kommenden Jahr will er Präsident der Elfenbeinküste werden. Schlecht stehen die Chancen dafür nicht, nachdem er im Dezember 2023 zum Vorsitzenden der rechtsliberalen Demokratischen Partei der Elfenbeinküste gewählt worden ist.

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