Ex-CS-Chef legt Berufung einThiam will Freispruch seiner Hausangestellten nicht akzeptieren
Die ehemalige Angestellte von Tidjane Thiam wurde vom Vorwurf der versuchten Nötigung freigesprochen. Der Ex-Banker ist nicht einverstanden: «Das Urteil ist meiner Meinung nach falsch.»
Seit einigen Jahren befindet sich Tidjane Thiam, Ex-Chef der früheren Credit Suisse, in einem Rechtsstreit mit seiner früheren Haushälterin. Die Staatsanwaltschaft warf der 43-jährigen Rumänin vor, sie habe versucht, ihn zur Zahlung von 587’000 Franken zu nötigen oder gar zu erpressen. Am Dienstag wurde die Ex-Angestellte am Bezirksgericht Meilen jedoch freigesprochen.
Wie Thiam seine rund 100’000 Follower auf Instagram nun wissen lässt, will er das gefällte Urteil nicht akzeptieren. Nach «einseitigen und ungenauen Artikeln in der europäischen Presse» fühle er sich gezwungen, sich zum Verfahren zu äussern. «Trotz der vorgebrachten Beweise hat das Gericht beschlossen, die Ex-Angestellte freizusprechen», schreibt er in seinem Beitrag. Der Entscheid sei seiner Meinung nach falsch, weswegen nun Berufung eingelegt werde. Der Fall wird also nun bald das Zürcher Obergericht beschäftigen.
«Reihe von Zivilklagen»
Wie Thiam weiter mitteilt, habe die Frau nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses eine Reihe von Zivilklagen gegen ihn erhoben, von welchen die Mehrheit abgewiesen worden sei. «Sie forderte eine erhebliche Geldsumme von mir.» Verstärkt habe sie diese Forderung mit der impliziten Drohung, den Ruf von ihm und seiner Familie vor Drittparteien zu schädigen.
Damit gemeint ist eine im März 2021 versandete Mail, die auch Gegenstand der Gerichtsverhandlungen war. Die Ex-Angestellte soll darin angedeutet haben, Gewerkschaften und das Internationale Olympische Komitee, in das er einige Jahre zuvor gewählt worden war, über Missstände in Bezug auf die Arbeitsbedingungen in Thiams Villa in Herrliberg zu informieren.
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Sie selbst sagte vor Gericht, dass sie nie jemandem schaden wollte. Vielmehr habe sie die damalige Nachricht geschrieben, um mit ihrem früheren Arbeitgeber aussergerichtlich eine «friedliche Lösung» zu finden. Auch ihr Verteidiger bezeichnete die Andeutung des Einbezugs von Drittparteien als «höchstens eine straflose Druckausübung». Thiam sah das offenbar nicht so: Wie er schreibt, sei er nach Erhalt der «Drohung» direkt zur Polizei gegangen, die eine strafrechtlichen Ermittlung der Sache einleitete.
Seit dem Urteil des Bezirksgerichts würde eine Minderheit nun offenbar versuchen, die Geschichte für einen politischen Gewinn ausnutzen, sagt Thiam, der inzwischen Präsident der Elfenbeinküste werden will. Schon während seiner Karriere in Europa sei er manchmal «unfair und vorurteilshaft» behandelt worden. Er glaube aber daran, dass die Gerechtigkeit sich letztendlich durchsetzen werde.
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