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Fall Hefenhofen
Thurgauer Staatsanwaltschaft geht in Berufung

Im August 2017 werden die ersten Tiere vom Hof des Landwirten gesichert. 
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Die Thurgauer Staatsanwaltschaft will das Urteil im «Fall Hefenhofen» nicht akzeptieren: Sie kündigte am Dienstag Berufung gegen das Urteil des Bezirksgerichts Arbon an. Dieses hatte den beschuldigten Landwirt am 21. März in wichtigen Punkten freigesprochen.

Es sprach den 54-jährigen Schweizer der mehrfachen Tierquälerei in einzelnen Fällen sowie in Nebenanklagepunkten schuldig und verurteilte ihn zu einer bedingten Freiheitsstrafe. Die Staatsanwaltschaft hatte für den Landwirt eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und vier Monaten gefordert.

Nach dem überraschenden Urteil wurde die Staatsanwaltschaft öffentlich kritisiert. Dagegen könne sie wegen des laufenden Verfahrens nur zurückhaltend Stellung nehmen, schreibt die Staatsanwaltschaft. Den Vorwurf, sie habe das Strafverfahren im Fall Hefenhofen zu spät eröffnet, weise sie als unzutreffend zurück.

SDA/sep