Prozess zu Attentat in HalleTerrorist Stephan B. droht lebenslange Haft
Einer der schlimmsten antisemitischen Anschläge der deutschen Nachkriegsgeschichte wird ab heute vor einem Gericht in Magdeburg verhandelt. Antworten auf fünf wichtige Fragen.
Der 9. Oktober 2019 ist ein Feiertag für die jüdische Gemeinde in Halle, einer Stadt in Sachsen-Anhalt. Etwa 60 Menschen versammeln sich in der Synagoge, um den höchsten jüdischen Feiertag, Jom Kippur, zu begehen. Dieser Oktober-Tag endet fast in einer Katastrophe. Stephan B. versucht, schwer bewaffnet, in die Synagoge einzudringen. Der 28-jährige Rechtsterrorist scheitert aber an der robusten Eingangstür des Gotteshauses.
Danach erschiesst Stephan B. eine 40-jährige Frau auf der Strasse und einen 20-jährigen Mann in einem Döner-Imbisslokal. All das streamt der Attentäter live über eine Helmkamera im Internet. Auf der Flucht verletzt er ein Ehepaar schwer und schiesst auf weitere Personen, die mit dem Schrecken davonkommen, bevor er von der Polizei festgenommen wird. Neuneinhalb Monate nach den Bluttaten muss sich Stephan B. vor Gericht verantworten. Der Prozess beginnt heute Vormittag am Landesgericht in Magdeburg.
Wer ist der Attentäter von Halle? Was ist über ihn bekannt?
Stephan B. ist ein Attentäter, der wie aus dem Nichts kam. Vor dem Anschlag soll er den Sicherheitsbehörden nie aufgefallen sein. Er lebte ein einsames Leben im Haus seiner Mutter in Benndorf bei Eisleben in Sachsen-Anhalt. Ein Chemie-Studium hatte er abgebrochen. Stephan B. gilt als sogenannter einsamer Wolf. Er war in keiner Rechtspartei und in keiner Kameradschaft. Radikalisiert hat er sich im Internet in einschlägigen Chats und Foren. Vor seinem Anschlag veröffentlichte er ein elfseitiges Manifest im Internet. Es ist ein Dokument von Antisemitismus, Rassismus und Rechtsextremismus. Das wirre Elaborat ist durchsetzt von frauenfeindlichen Einstellungen und Verschwörungstheorien. Auch Codes und Begriffe der Gamerszene kommen darin vor. Einem Videospiel gleicht der Livestream seiner Tat, in dem er zu Beginn den Holocaust leugnet.
Wie lautet die Anklage? Mit welcher Strafe muss Stephan B. rechnen?
Die Anklageschrift der Bundesanwaltschaft ist lang: Es geht um zweifachen Mord, versuchten Mord in 68 Fällen, gefährliche Körperverletzung, schwere räuberische Erpressung, Volksverhetzung sowie andere Delikte. Stephan B. droht eine lebenslange Haftstrafe. Dafür gibt es in Deutschland keine Höchstgrenze. Zusätzlich zu einer Gefängnisstrafe könnte das Gericht in seinem Urteil eine anschliessende Sicherungsverwahrung verhängen. Die Strafanträge von Anklage und Verteidigung werden im Prozess gestellt.
Wie stellt sich Stephan B. zu seinen Taten?
Er hat in vier Einvernahmen ein ausführliches Geständnis abgelegt. Laut Medienberichten machte er ein Geständnis wie eine Bauanleitung: klar, präzise, ohne Emotionen. Er erklärte seine Vorbereitungen, sein Vorgehen und sein Arsenal aus Schusswaffen und Sprengsätzen. Stephan B. zeigte sich stolz, dass er zur Tat geschritten war, anstatt nur am Computer zu sitzen und sich über angebliche Feinde der Deutschen zu erregen. Er bedauert aber, zu wenige Menschen getötet zu haben – und dazu noch die falschen. Stephan B. sieht sich in der Tradition vergleichbarer Attentäter. Als Vorbild diente Brenton T., Attentäter von Christchurch (Neuseeland), der im März 2019 in zwei Moscheen 51 Menschen umbrachte. Stephan B. hat am 30. Mai einen Fluchtversuch aus der JVA Halle unternommen. Er sitzt in Einzelhaft, seine Zelle wird rund um die Uhr per Kamera überwacht.
Wo und unter welchen Umständen findet der Prozess statt?
Prozessort ist das Landgericht in Magdeburg, Hauptstadt von Sachsen-Anhalt. Dort können die hohen Sicherheitsvorkehrungen erfüllt werden, zudem ist der Verhandlungssaal mit rund 400 Quadratmetern verhältnismässig gross. Rund 40 regionale, nationale und internationale Medien haben in einem Auslosungsverfahren einen Platz im Gerichtssaal erhalten, darunter auch die «New York Times». 50 weitere Plätze sind für Zuschauer reserviert. Wegen der Corona-Pandemie gelten die allgemeinen Hygieneregeln. Bislang sind 18 Verhandlungstermine für den Prozess vorgesehen. Der letzte Termin soll am 14. Oktober 2020 stattfinden. Vor Gericht stehen Stephan B. zwei Anwälte zur Seite, ein Pflicht- und ein Wahlverteidiger. Als Ankläger tritt Deutschlands Generalbundesanwalt, Peter Frank, auf. Nach dem Attentat sagte Frank: «Was wir erlebt haben, war Terror.» Das ist auch der Grund, warum die Bundesanwaltschaft und nicht ein Staatsanwalt aus Sachsen-Anhalt die Anklage vertritt. Zum Gerichtsverfahren in Magdeburg sind rund 40 Nebenkläger, darunter Angehörige der Opfer sowie Mitglieder der jüdischen Gemeinde Halle.
Worin liegen Bedeutung und Brisanz des Prozesses gegen Stephan B.?
Einerseits geht es um einen der schlimmsten antisemitischen Anschläge der deutschen Nachkriegsgeschichte. Der Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt sieht in der Tat von Halle einen «erschreckenden Beleg» für einen seit längerem gestiegenen Antisemitismus, «der sich sodann als Motivation für rechtsextremistische Straf- und auch Gewalttaten widerspiegelt». Andererseits stellen sich beunruhigende Fragen an die Sicherheitsbehörden und die Politik. So zum Beispiel: Wie war es möglich, dass sich der Angeklagte unbemerkt von den Behörden radikalisieren und mehrere Waffen sowie Sprengsätze selber bauen konnte. Schliesslich geht es beim Prozess gegen Stephan B. auch um gesellschaftliche Fragen, die während und nach dem Prozess in öffentlichen Debatten behandelt werden müssen. Welche Konsequenzen werden aus dem Anschlag gezogen? Wie positioniert sich die Gesellschaft gegen Hass und Rechtsextremismus?
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