AboStrafbefehle aus dem UnterlandSie wollen die Polizei täuschen und fliegen auf
Wer bei der Polizei falsche Angaben macht, dem drohen teilweise hohe Strafen. Dennoch hat die Polizei ab und zu mit Lügen zu tun.
Es ist verboten, jemanden wider besseres Wissen zu beschuldigen oder wahrheitswidrig sich selbst zu belasten. Doch in Strafverfahren kommt das ab und zu vor. So waren auch bei der Polizei im Kanton Zürich im vergangenen Jahr solche Fälle registriert – und zwar 126 wegen falscher Anschuldigung, 102 wegen Irreführung der Rechtspflege und 49 wegen Begünstigung.