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AboStrafbefehle aus dem Unterland
Sie wollen die Polizei täuschen und fliegen auf

Nach diesem spektakulären Unfall in Regensdorf log der Fahrer die Polizei an. Dafür wurde er inzwischen bestraft.
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Es ist verboten, jemanden wider besseres Wissen zu beschuldigen oder wahrheitswidrig sich selbst zu belasten. Doch in Strafverfahren kommt das ab und zu vor. So waren auch bei der Polizei im Kanton Zürich im vergangenen Jahr solche Fälle registriert – und zwar 126 wegen falscher Anschuldigung, 102 wegen Irreführung der Rechtspflege und 49 wegen Begünstigung.

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