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Sturm am Zürichsee
Störung setzte Warnleuchten ausser Gefecht

Unmittelbar beim Schiffsteg in Oberrieden steht eine der elf Sturmwarnleuchten, die rund um den Zürichsee und den Obersee postiert sind.
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Orkanböen suchten am Dienstagabend die Zürichsee-Region heim. In Wädenswil wurden Windgeschwindigkeiten von 125 Stundenkilometern gemessen, die höchste Geschwindigkeit im Flachland an diesem Abend. Die Böen hinterliessen umgestürzte Bäume, gesunkene Boote und abgedeckte Dächer.

Bei solch starken Winden blinken normalerweise auch die Sturmwarnleuchten am Zürichsee, die mit ihrem orangen Licht auf die Gefahr auf dem Wasser hinweisen. Nur: Am Dienstagabend taten sie dies nicht, wie eine Wädenswilerin dieser Zeitung berichtet. Sie überblickt mehrere Standorte von Warnleuchten, keine habe geblinkt.

Leuchten funktionierten nicht

Zuständig für das Einschalten der insgesamt elf Warnleuchten rund um den Zürichsee und den Obersee ist die Kantonspolizei Zürich, genauer gesagt die Seepolizei. Ausgelöst wird eine Sturmwarnung auf Empfehlung von Meteo Schweiz, wenn Starkwind, Sturm oder Gewitter aufziehen. Dann werden über eine Web-Applikation einzelne Standorte oder die Warnleuchten einer gesamten Region eingeschaltet.

Auch am Dienstagabend hätte dies so sein sollen. Auf Anfrage bestätigt die Kantonspolizei, dass die Warnleuchten jedoch tatsächlich dunkel blieben. Dies obwohl der Bund bereits früh warnte, dass mit hohen Windgeschwindigkeiten zu rechnen ist. Grund war allerdings nicht, dass das Einschalten vergessen worden wäre. «Wegen einer technischen Störung funktionierten die Sturmwarnleuchten nicht», erklärt Polizeisprecher Florian Frei.

Als die Leuchten aktiviert werden sollten, sei ein Ausfall des Systems festgestellt worden. «Das Geschehen auf dem See wurde daraufhin von der Polizei verstärkt beobachtet», sagt Frei. Externe Techniker hätten die Ursache der Störung eruiert und diese im Verlauf des Mittwochnachmittags beheben können. Am Abend funktionierten die Leuchten wieder. Was jedoch die Ursache der Störung war, lässt die Kantonspolizei offen.

Warnungen bedeuten kein Verbot

Wenn die Leuchten funktionieren, kennen sie zwei Warnstufen. Werden Windspitzen zwischen 25 und 33 Knoten – ungefähr 46 bis 61 Stundenkilometer – erwartet, wird eine Starkwindwarnung ausgelöst. Dabei blinkt das orange Licht rund 40-mal pro Minute. Bei einer Sturmwarnung werden Windspitzen von über 33 Knoten erwartet, das Licht blinkt dann rund 90-mal pro Minute.

Die blinkenden Leuchten stellen jedoch kein Verbot dar, sich auf oder im Wasser aufzuhalten. Es handle sich dabei um Warnhinweise, sagt Polizeisprecher Frei. Daher habe es grundsätzlich auch keine strafrechtlichen Konsequenzen, wenn Personen die Warnungen ignorierten und dann gerettet werden müssten. «Jedoch könnte der Gang auf den See als grobfahrlässige Handlung beurteilt werden.» Das bedeutet beispielsweise, dass die Versicherungen bei Unfällen nicht den ganzen Schaden übernehmen.

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